03.12.2012 Aufrufe

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

Briefprotokolle - Heimatverein Pfronten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1771 März 29<br />

Joseph Guggemos verkauft eine Wiesmahd in der Schwanden um 250 fl an Joseph<br />

Anton Lotter.<br />

1771.249.1<br />

1771 März 29<br />

Nikolaus Eheim vertauscht an den Joseph Guggemos sein in Dorf gelegenes Haus mit<br />

Hof und Baind zwischen Johann Georg Eberle und Joseph Haslach.<br />

Guggemos dagegen übergibt dem Eheim seine Behausung mit Baind und<br />

darinliegendem Krautgarten in Heitlern zwischen Anton Ried und Franz Joseph<br />

Geisenhof. Guggemos verspricht, weil sein Tauschobjekt weniger Wert ist, dem Eheim<br />

zur Aufgabe noch 225 fl. Von dieser Summe weist er 150 fl den Kindern des Johann<br />

Schneider zu, 25 fl bezahlt er in bar und 50 fl an Pfingsten. Die auf dem Haus des<br />

Nikolaus Eheim ruhende Rotgerber-Gerechtigkeit darf Eheim auf das andere Haus<br />

ziehen. [Siehe auch 1771.159a]<br />

1771.249.2<br />

1771 März 30<br />

Ehevertrag des ledigen Joseph Anton Wagner von Berg mit Maria Anna Osterried von<br />

Weißbach.<br />

Die Hochzeiterin bringt in die Ehe ihr gesamtes mobiles und immobiles Vermögen, wie<br />

es in der Steuerbeschreibung niedergelegt ist. Der Bräutigam bringt dagegen 350 fl mit.<br />

Falls ein Ehepartner ohne Leibeserben stirbt, so wird ein beiderseitiger Rückfall in Höhe<br />

von 150 fl vereinbart.<br />

1771.249.3<br />

1771 März 30<br />

Ehevertrag des Witwers Sebastian Zweng in Steinach und der ledigen Maria Schneider<br />

von Röfleuten.<br />

Der Braut bringt in die Ehe 100 fl, der Hochzeiter dagegen auch 100 fl aus seinem<br />

Vermögen, sowie freie Wohnung in seiner Wohnbehausung, falls er vor ihr sterben<br />

sollte.<br />

Falls ein Ehepartner stirbt, wird er vom überlebenden Teil allein beerbt. Aus der ersten<br />

Ehe sind fünf Kinder vorhanden. Sie erhalten 250 fl zum Voraus. Falls Kinder aus der<br />

zweiten Ehe vorhanden sind, erhalten sie das eingebrachte Gut ihrer Mutter zu einem<br />

gleichen Voraus wie die Kinder aus erster Ehe. Die Kinder beider Seiten aber sind beim<br />

väterlichen Vermögen gleichgestellt. Auch die Mutter erhält einen Kindsteil.<br />

1771.253.1<br />

1771 April 2<br />

Nachdem am 13. Februar des Jahres von Anton Waibel aus dem Nachlaß des Michael<br />

Seyerle ein Acker zu 55 fl dem Joseph Fischer überlassen wurde, so ist dieser Acker<br />

dem Johann Michael Heckelsmüller von Hindelang an seinem Erbe zu 58 fl übergeben<br />

worden.<br />

1771.255.1<br />

1771 April 3<br />

Die ledige Maria Anna Schiele verspricht der Maria Christina Bürgin von Jungholz<br />

binnen sechs Wochen die schuldigen 15 fl zu bezahlen.<br />

1771.255.2<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!