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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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180 Johann Newald : Da^ österreichische Münzwesen<br />

in derselben: Sie habe durch den Erzherzog Ferdinand erfahren^<br />

dass zu Schwaz beim Münzen durch ein Wasserrad eine neue<br />

Einrichtung getroffen wurde, dass durch zwei Personen des Tags<br />

bis in 10.000 Gulden der neuen Münze gerichtet werden. Sie beantrage<br />

daher die Einführung dieser Einrichtung in Prag. ^ ) Diese<br />

Eingabe beruht unverkennbar auf einem Irrthume,<br />

denn die neuen,<br />

die Walzenprägung betreffenden Arbeiten, waren damals in Tirol<br />

noch nicht so weit gediehen, um Ergebnisse, wie sie durch die<br />

böhmische Kammer geschildert wurden, erreichen zu lassen ;<br />

war bezüglich Aufstellung der neuen Maschinen Müh lau und nich<br />

Schwaz gewählt worden.<br />

auc<br />

Zur Zeit, als Rordorfl* seine misslungenen Versuche machte!<br />

fand sich in Innsbruck ein zweiter „Münzkünstler'* ein. Es war die<br />

Johann Vogler der Jüngere, ebenfalls aus Zürch. Mit der Resolution<br />

ddo. Wien, 21. October 1565 ertheilte Maximilian II. demselben<br />

und seinen „Mithafftern^^ die Zusicherung, dass, obwohl<br />

Kaiser Ferdinand I. mit Rudolph von Rordorff „wegen Aufrichtung<br />

eines neuen münz-Khunstwerkhs in deren fürstlichen Grafschaft<br />

TyroU in Handlung getreten, er, Vogler als der eigentlich<br />

Erfinder der neuen Münzkhunst betrachtet werde, und sobald di<br />

in Tyroll errichtete neue Khunst die Prob bestanden haben wird<br />

er für die Zeit von zwanzig Jahren ein Privilegium durch das ganz<br />

heilige römische Reich zur Errichtung dieser Münzkunst erhalte:<br />

werde. 2) lieber diese Zusicherung brachte Johann Vogler dd<br />

Wien, 23. October 1565 einen Revers ein, womit er auf das Rech<br />

einer Einsprache bezüglich Verwendung des „neuen Münzkunst<br />

werkh'' sowohl für den Kaiser, als auch für die Erzherzoge Ferdinand<br />

und Karl, gegen die Verleihung des ihm zugesagten Privilegiums<br />

verzichtete, auch sich verpflichtete,<br />

das Kunstwerk in Tirol<br />

binnen Jahresfrist in guter Ordnung zu übergeben, wiedrigens er<br />

seiner Ansprüche verlustig sein solle, a) Diese dem Vogler ertheilte<br />

Zusicherung verlängerte Kaiser Maximilian 11. mit der Resolution<br />

ddo. Wien, 21. August 1567 für ein weiteres Jahr.*)<br />

1) K. k. H. K. A., Fase. 16359.<br />

2) und 3) Daselbst Gdkb. Nr. 98, Fol. 283 und 283vers.<br />

4) Daselbst Fase. 15261.<br />

Tl

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