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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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w^unter<br />

deu Kai-ern Maximilian II., Rudolph II. und Mathias. - ' '<br />

In Bezug auf das ,, Beizeichen", welches der Münzamtmanu<br />

Wolf Herolt auf die unter seiner Amtsführung ausgehenden<br />

Münzen zu setzen hatte, sagt die Instruction, dass „ein hiuderer<br />

Greifenfuss in einem runden Zirklein" unter dem Adler anzubringen<br />

ist. Auch wird bemerkt, dass früher in Kuttenberg zwei<br />

Münzamtleute bestellt waren, der jetzige Münzamtmann jedoch<br />

allein die Geschäfte zu führen hat, daher der Bergbuchhalter als<br />

Münzgegenhändler verordnet wurde. Endlich wird noch verfügt,<br />

dass die wöchentlichen Auszahlungen an die Werkleute und Arbeiter<br />

immer mit neuen Münzen zu erfolgen haben und das Umwechseln<br />

in „alte vngangbare Münze ',<br />

weil der Arbeiter dadurch in Schaden<br />

käme, strenge verboten bleibt.<br />

Den Münzbeamten war es bei ernstlicher Strafe untersagt,<br />

Gewerke und sonstige Geschäftsleute mit anderen als mit neuen<br />

Münzen zu bezahlen.^)<br />

Nach der vorstehenden Instruction waren die Thaler im Feingehalt<br />

von 14 Loth 4 Grän, mit S^s/so Stücken aus der Prager Mark<br />

auszubringen, woraus sich eine Abänderung des unter dem 18. Mai<br />

1576 erlassenen Normales ergab, demgemäss die Thaler im Feingehalt<br />

von 14 Loth, 1 Quintchen, 1 Pfennig mit 8^/4 Stücken aus<br />

der Prager Mark auszumünzen waren.<br />

Für die kleinen Münzsorten<br />

blieben Korn und Schrot ungeändert. 2) Ihrem Werthe nach stimmen<br />

die nach den beiden Instructionen ausgeprägten Thaler<br />

nahe überein.<br />

Der nach den Normale vom 18. Mai 1576 ausgemünzte Thaler<br />

hatte einen Werth von 2 Gulden 32-465 Kreuzer österreieliischen<br />

Währung jener nach der Instruction für Wolf Herolt 2 Gulden<br />

33.34 Kreuzer. 3)<br />

ij K. k. H. H. und 8t. A. Böhmische Acten. Auch diese Instruction kam<br />

aus Berlin an das Wiener Staatsarchiv. Vergl. Seite 36 Note 2.<br />

3) Voigt 1. c. III. Bd. Seite 241 sagt, dass er die Verordnung vom<br />

18. Mai 1576 in der Prager Münzamtsrechnung von 1577, die zweite Verordnung<br />

jedoch ohne Jahrzalil, aufgefunden habe, Korn und Schrot<br />

wie sie Voigt<br />

angibt, stimmen mit der Instruction für Wolf Herolt vollständig übercin.<br />

'^) Wolf Herolt hatte aus der rohen Prager Mark 8*«/8o = 8-6625 Thaler<br />

auszuschroten. Nachdem die Prager Mark 231 Pfennige Wiener Gewicht hält,<br />

so entfallen auf die Wiener Mark 231:2r)6 = 8-6625 : x, woraus x = 9-6<br />

Stücke. Nachcb'in das Grüngewicht angesetzt ist, so sind U Loth 4 Grau =

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