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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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456 Adolph Meyer: Albrecht von Wallenstein (Wald stein)<br />

,, . . . halbe Pazen oder Zwey Kreuzer, die Marg nach dem weißmachei<br />

halte AchttLott und auff die Breßlawische MarckEinhundt Sechs vnd Siebenzij<br />

Stück weißg-epreg-tes geltt, gestücklet sey, muß gleiclifalß die Reschickunj<br />

Auf Sieben Lott, drei quintl zwei ^ anlauifen."<br />

„<br />

ZweyhundtZwanzigk Stücke weiß abgepregtes geldt die Breßlawische Margk<br />

Beschickung Vier Lott, drei qu., zwei ."<br />

^<br />

. .<br />

„<br />

. . . Kreuzer, die Marck nach dem Weißmaehen lunn i.ort lein,<br />

. . . halbe Kreuzer, die Marck nachm weißmachen halte vier Lott, vn(<br />

dreyhundt Zweyvndfunfifzig Stücke weiß abgepregteß geltt, auff die Breßlawische<br />

Marck . . . Beschickung drey Lott, drey qu., zwey ^.^<br />

„ . . . Wiener Pfenninge drey Lott fein, fünfhundtdreißig Stücke auff di(<br />

Breßlawische Marck . . . Beschickung Zwey Lott, drey qu., zwei /^."<br />

Als Reraedium dürfen die Goldmünzen um ein halbes Grän,<br />

die Silbermünzen um einen Pfennig am Feingehalt<br />

arm sein.<br />

zu reich oder zu<br />

Bei grösserem Unterschied sind die Münzen sofort wieder<br />

einzuschmelzen oder an den Landeshauptmann zu berichten.<br />

Beim Gewicht ist ein Remedium<br />

bei den Thalern von zwei Stück bei Einhundert Mark<br />

Silbergroschen von Ein und Einhalbes Stück<br />

Halbl>atzen von Zwei Stück<br />

Kreuzern von vier und den Wiener Pfenningen von<br />

a<br />

sechs Stück per Mark nachzusehen;<br />

bei grösserem Mehr- oder Mindergewicht ist sofortige Umprägung<br />

vorzunehmen.<br />

Nach drei freien Seiten, folgt Seite 15, Blatt 7<br />

„Patent di'S Otto Heinrich Stosch, Freiherrn von Khaunitz auf Holobaus<br />

und Kaditscht, fürstl. Mechelburgischem, Friedländ., Sagan. bevollmächtigtem<br />

Landeshauptmann des Herzogthum Sagan, ausgefertigt im fürstl. Amte zu<br />

Sagan unterm 12. September 1629 für Hans Ziessler und seinen Vetter Hans<br />

Henrich Jacob von Dresden zum Ankauf von Gold und Silber im Herzogthum<br />

zur besseren Förderung des Münzwerks."<br />

Blatt 8 enthält Abschrift des ebenerwähnten<br />

anderer Handschrift.<br />

Patents<br />

von<br />

Blatt 9. Zeugniss des Wardeins Gottfried Ehrlich, über einen<br />

von der Fürstlichen Cammer zur Probe eingereichten Ducaten der<br />

Gitschiner Münze.

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