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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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unter den Kaisern Maximilian II., Rudolph II. und 3Iathias. 369<br />

verbleiben, Er Jesseosky auch ainen körperlichen Aydt darauf zuschweren<br />

schuldig sein, auch der geschworne Wardein solches<br />

alles gegenprobieren vnnd beschreiben. Alss lassen Wier es auch<br />

gerathener massen also gnädigst dabey verbleiben.<br />

^Wass aber dabei sein, des Jessensky flirschlag vnnd den<br />

ersten Punkten, alss den freyen Silberkhauf anlanget demnach sich<br />

befindt, das die 16 löthige fein Markh bishero in das Wienerische<br />

Münzambt allein per 12 Gulden eingelöst, hergegen aber bei andern<br />

vnd denen benacbbarten MUnzheüssern der fein und dem<br />

gewicht nach gar viel höher vnd teurer bezahlt worden,<br />

dahero die<br />

Partheyen Ir Pruchsilber anderwerts zuverführen vnd zu versehwerzen<br />

Ihnen Vrsach genomben, welches dan nit wenig solches<br />

Mttnzwesens Abfall<br />

causiren helffen, vnnd derowegen, da man beim<br />

alten Silberkauff verbleiben, die Verschwerzung nit zuverhieten sein<br />

wurde. Alss wollen wir gnädigst dass mit ihme dem Jessensky,<br />

sintemal da Er die Silber denen Partheyen höher bezallen solte,<br />

solches nur sein Seckhel leiden muess,<br />

doch allein auf Wolgefallen<br />

dieser Condition die Freylassnng des Silberkhauffes versuecht<br />

werde, dass Er bei vnserer Straff vnd Vngnadt die einlösenden Gold<br />

vnnd Silber nirgents änderst wohin verwenden, sondern<br />

einzig vnd<br />

allein vnser Wiennerische Münz damit befürdern, wie Er auch, da<br />

ins künfftig im Heil. Rom. Reich wegen iezigen hohen werth der<br />

groben Münz die Silberkhauff aintweder gestaigert oder geringert,<br />

vnd ain ordinari Preiss gemacht wurde, sich darnach zu ac<strong>com</strong>odiren<br />

schuldig vnd verbunden sein soll. Vnd zu mehreren Befürderung<br />

solches Münzwesens wollen Wier auch gnädst. dass die<br />

Münzgeneralia also darauf von vnserer N. 0. Regierung vnd Camer<br />

zugleich aussgefertiget vnd publicirt, auch vnder andern dies hinein<br />

gesetzt werde, dass meniglichen iezigen Zeiten vnd Leuffen nach<br />

IrPruch vnd andere Silber alss baldt vnd in angesicht nach billichen<br />

Dingen pahr bezalt werden sollen,<br />

auf solchen weeg dann die Partheyen<br />

zu Einraichung der Silber lustig gemacht vndt das Münzwesen<br />

stärkher fortgehen wirdet.<br />

„Betreffendt den änderten vnd dritten Articl vnd also den<br />

Münznuzen, alss von Jeder Mark fein Silber<br />

vnd gegen Erstattung<br />

des Vnkostens die anerbotenen 48 krzr. vnd von golt 2 fl. demnach<br />

befniiden \vi»rlt A.,« v/.n \ni>'> 4'^ ^''« ultimo Marti 45 das Wiene-<br />

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