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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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unter den Kaisern .Maximilian IL, Rudolph 11. und Mathias. 373<br />

Mit der Eingabe vom 9. Februar 1616 meldete sich der befreite<br />

Hofjude Veit Brodt als Silberlieferant. Er verpflichtete sich schon<br />

im Jahre 1616 und so lange es der Hofkammer eonvenirt,<br />

jährlich<br />

1000 Mark fein Silber in die Wiener Münze zu liefern. Es ist dieses<br />

jenes Geschäft, welches im Eingang der kaiserlichen Resolution<br />

vom 4. Februar 1617 (Seite 368) sehr abfällig erwähnt wird. Unterm<br />

22. April 161 6 erging an den Hofgoldschmied Hanns GeorgRitter<br />

die Weisung, das» er sich, nachdem er schon früher als Stempelschneider<br />

in Verwendung war und der Münzeisenschneider Caspar<br />

Hai dl er mit der Stempellieferung nicht folgen kann, bei dieser<br />

Arbeit zu betheiligen habe, i)<br />

In der Zeit von 1616 bis 1622 wickelten sich heftige Streitigkeiten<br />

zwischen dem Münzamte, beziehungsweise der niederösterreichischen<br />

Kammern und „denen von Wien" in Angelegenheit der<br />

Wiener Goldschmiede ab. Diese standen seit den ältesten Zeiten<br />

in Real- und Personalangelegenheiten (nur Malefizsachen machten<br />

eine Ausnahme) unter dem Münzamtsgericht. Die damals tief gesunkene<br />

Autorität der kaiserlichen Behörden scheinen die Gemeinde<br />

veranlasst zu haben, dieses Privilegium des Münzmeisters trotz<br />

kaiserlicher Resolutionen zu entfernen. Der Unternehmer Isaias<br />

Jessensky war ein eifriger Protestant. Die niederösterreichische<br />

Kammer hatte ihn wiederholt aufgefordert, für die Goldschmiede<br />

zwei Zech- und<br />

zwei Beschaumeister in Vorschlag zu bringen, von<br />

denen je einer katholisch, der andere ,,unkatholisch" zu sein habe.<br />

Jessensky brachte das erste Mal lauter Nichtkatholikeu in Vorschlag,<br />

was ihm verwiesen und neuerdings der erste Auftrag zur Einbringung<br />

eines Antrages wiederholt wurde. Da dieses unterblieb, wurde<br />

ihm ein strenger Verweis ertheilt, und wurden nunmehr von der<br />

Kammer selbst mit dem Erlasse ddo. 4. April 1618 im Sinne der<br />

ertheilten Weisung, zwei Zech- und zwei Beschaumeister für die<br />

Goldschmiede ernannt, -i)<br />

Das Münzunteruehmen des Jessensky nahm ein schnelles Ende.<br />

Der Ratli und Knn/1-

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