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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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370 Johann Xewald: Das österreichische Münzwesen<br />

rische Münzwesen die Mark fein Silber nur vmb 6 krzr. und dasI<br />

Gold per 1 fi. dem Thoman Behaimb vmb ain ordinari hing-elassen<br />

vnd ein Schlagschatz tituliert worden, so nun die Reichs-Münzordnung<br />

damallen noch jung gewest, alle Münzen in ihrem alten<br />

valor gangen, aniezo aber davon khomben vnd die Chur- vnd<br />

Reichsfürsten, sonderlich in denen kleinen Münzsorten sich solcher<br />

Ordnung nit mehr unterworfen, Wier aber solches aniezo sowol alss<br />

im 43 Jar, wegen des dabei versierenden gueten Nuzen an die<br />

Handt zu nemben befuegt, vnd dass diser ordinari Nuzen, zu mallen<br />

esainen alss den andern Weeg auf Raittung gehandelt worden,<br />

vnd die Münz in rechten Khorn vnd Schrott aussgehen muss, im<br />

geringsten nit wider die Reichsordnung laufft, darzue Er die Verlag<br />

continuo in die 8000 fl. ohne Interesse dargeben muess, welches<br />

mit 7 Percent das Jar in die 500 fl. ausstraget, die jährliche Münzmaister<br />

Besoldung der 400 fl. Rhein, schwinden lassen, vnd vmb<br />

den dabei habenden nuzen dienen. Item die Eisenschneider vnd<br />

Münzer selbst vndcrhalten will, welches zusammen in allem sich<br />

auf 1200 fl. Rhein, des Jars erstrekhen wurde, Alss wollen Wier<br />

gnädst., weillen Er Jessenky, inmassen mit Ihnie durch Sie die<br />

Commissarien, doch auf vnser gnädigste ratification geschlossen,<br />

Ynnss von Jeder Mark fein Silber 1<br />

Gulden, vnd vomGolt 2 Gulden<br />

freien Vberschuss raichen vnd verraiten, auch wo möglich vnd nur<br />

Silber zu bekhomben, wöchentlich nit allein 100 Mark sondern noch<br />

mehrers, welches an dem Verlag nit manglen soll, einlösen verpagamentieren<br />

vnd vermünzen will,<br />

dass es in Ansehung der darauflauffenden<br />

starkhen Verlag vnd grossen ünkostens, welcher Ihme<br />

Jessenky in allem ausser Wardeins Unterhaltung, wie obverstanden,<br />

obliegen wurde, allerdings also dabei verbleibe.<br />

„Wass im Vierten und fünfften Punkt seine Jessensky begerte<br />

re<strong>com</strong>pens betrifft,<br />

weilln Er wie obverstanden ausser des Wardeins<br />

Unterhaltung, so järlich bei der freyen Wohnung vnd Probier gelt<br />

allein 80 Gulden bringt, in vbrigen allen Vncosten herzuegeben<br />

schuldig ist, da wollen Wier Vnss, wan künfftig sein Vleiss vnd<br />

guetes fürgeben nun verspürt wirdt, vnd nach gestalt seines dabei<br />

habenden Interesse vnd Gewinst, alss dan auch gnädigst resolvirn.<br />

„Fürs sechste, belangendt der Goldschmidt Jurisdiction, da<br />

wollen Wir gnädst. weilln solche zur Verhttettung allerlei Con-

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