28.04.2014 Aufrufe

Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

454 Adolph Meyer: Albrecht von Wallenstein (Waldstein)<br />

Sofort nach Belehining' mit dem Herzogtlium Sagan Hess der<br />

Herzog die Münze zu Sagan zur Münzprägung in Ordnung bringen.<br />

Unterm 22. Juli 1629 sendet ihm sein Landeshauptmann Gerhard<br />

von Taxis aus Gitsehin auf seinen Befehl den Entwurf eines Patentes<br />

in welchem der Herzog erklärt, dass er,<br />

„Hansen Zieslera vnd seinen Vettern Hans Heinrich Jacoben von Dresden<br />

die Müntze in Sagan zu befördern gnädigst eingethan" und dahero<br />

„gemelten<br />

Müntzmeistern solche vnsere Münzstete zum Sagan . . , hiemit bewilliget,"<br />

sodaß sie in genanntem Herzogthumu.A. „aller vndt jedweder Goltvnd<br />

Silberkauffe, es sey an allerhand silberen oder Pagamenten, wie die auch<br />

mögen Nahmen haben, so ingleichem auch ann krecz oder Testen einzukauflfen,<br />

erhandlen oder wechßlen einig vnd allein vndt sonst Niemandes anderen als<br />

ihnen und den ihrigen vergönnet, zugelassen vnd deren besten gelegenheit<br />

nach obengeregten Goldt- vndt Silberkauff oder erhandtlung allerhandt Pägaments<br />

zu treiben vndt zu gebrauchen befuget sein sollen ..."<br />

Zu dieser Zeit sind auch jene Schriftstücke gefertigt, die ich<br />

Eingang dieses Aufsatzes erwähnt und die sich im herzoglichen<br />

Archiv zu Sagan jetzt noch befinden. Ich gehe auf dieselben nur insoweit<br />

ausführlicher ein, als ich von F. W. Kretschmer in Köhne<br />

<strong>Zeitschrift</strong> für Münz-, Siegel- und Wappenkunde, Jahrgang V, 1845<br />

y<br />

Seite 2Ö1 u. f. Gcl)rnolitrs vcrvonstiindige.<br />

Seite 1.<br />

„Jurament des Müntzmeisters zu Gitsehin.<br />

Ich Georg Reick, schwöre Gott dem Allmächtigen, der gebenedeiten<br />

Mutter Gottes undt allen Heiligen, dann auch dem durchlauchtigen Hochgebornen<br />

Fürsten undt Herrn, Herni Albrecht Herzogen zu Fridlandt, Rom.<br />

Kay. Kriegs Rath, Cammerern, ObristenzuPrag undt General, sowohl derselben<br />

Erben,<br />

Nachdem Ihr. F. G. mich zu deroselben Müntzraeister in dero Älüntz alhier<br />

zu Gitsehin gnädig an und aufgenommen. Das Ich mich in solchen Ambt treulich,<br />

aufFrecht und Erbarlich verhalten und keinem andern Menschen, wer der<br />

auch sein möchte, einige Venniintzung oder nuczung, von derselben, außer<br />

wer Ihr. F. G., Selbsten zu guten komt, nicht gestatten, und also Ihr F. G.<br />

und derselben Erben, Nucz, Frommen und bestes Jederzeit betrachten, Schaden<br />

und nach teil in alls weg fürkommen, warnen und wenden, oder aber<br />

daßelbe an die Fürstliche Cammer gelangen laßen. Auch Ihr. F. G. Müntznuczung<br />

und gefell und alles andere so Ihr. F. G. zugehörig und mir befohlen<br />

und vertraut würdet, in guter Verwarung und Verschwiegenheit halten und<br />

sonsten in solchen, meinem Dienst alles das thuen und verrichten wil, was die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!