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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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248 Johann Newald: Das österreichische Münzwesen<br />

Eine Eingabe des mehrgenannten Nürnberger Handelsmannes<br />

Bartholomäus Albrecht führt nunmehr zur Besprechung seiner<br />

Münzunternehmungen.<br />

Er war unter Hinweis auf die vielen Anfeindungen,<br />

denen er sich bei seinem Münzbetriebe ausgesetzt sah, für<br />

Prag um die Verleihung eines Münzprivilegiums eingeschritten. Mit<br />

dem Erlasse ddo. Prag, 26. März 1588 wurde ihm bekannt gegeben,<br />

dass in Bezug auf die Thalerprägung in Prag, ein auf seine Erben<br />

übergehendes Privilegium nicht verliehen werden könne, gegen<br />

Anfeindungen wurde ihm ein besonderer kaiserlicher Schutz zugesagt.<br />

Die Einlösung der geringen Münzen anbelangend, wurde auf<br />

die bestehenden Generalien, denen zufolge diese Sorten in die<br />

kaiserlichen Münzhäuser einzuliefern sind, hingewiesen. Falls er<br />

solche Münzen im heiligen römischen Reiche einlöset und dabei<br />

nicht gegen die Reichsmünzordnung verstösst, soll ihm kein Hinderniss<br />

gelegt werden. In Bezug auf die Verschmelzung, Seigerung und<br />

Körnung geringer Münzen und dass dabei keine Verschwärzung<br />

unterlaufe, habe er sich an die bestehenden Generalien zu halten.<br />

Die in seiner Schmelz und Seigerhütte<br />

zu Nürnberg gewonnenen<br />

Pagamente anbelangend, müsse er sich ebenfalls der Reichsmtinzordnung<br />

unterwerfen. Das von ihm gelieferte Pagament soll in Prag<br />

auf Thaler vermünzt werden. »)<br />

Albrecht war mit Paul Diether von Nürnberg,<br />

welcher dort<br />

von 1587— 1599 Münzmeister des Erzherzogs Maximilian war, in<br />

Geschäftsverbindung getreten und hatten dieselben bis zum Jahre<br />

1595 aus 3363 Mark Gold 228.648 Ducaten mit Wappen und Titel<br />

des Erzherzogs ausgemünzt, lieber Antrag der im April 1595 zu<br />

Nüraberg tagönden Probations<strong>com</strong>mission der drei correspondirenden<br />

Kreise Franken, Bayern und Schwaben wurde Albrecht vor den<br />

Rath der Stadt Nürnberg gerufen. Bei der Verantwortung scheint er<br />

insonders auf sein mit der kaiserlichen Hofkamnier bestehendes<br />

Geschäftsverhältniss gepocht und sich anmassend und trotzig benommen<br />

zu haben. Nachdem er nicht nachzuweisen vermochte, dass er<br />

sich lediglich auf die Ummünzung leichter Sorten, worauf auch<br />

nur seine Vereinbarung mit der Hofkammer lautete, beschränkt<br />

1) K. k. H. K. A., Gdkb. Nr. 321, Fol. 54^ers,

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