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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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426 Adolph 3Ieyer: Albrecht von Wo'lenstoin (^AYaldstein)<br />

ZU FriedlcmcV^ bestätigt. Neun Städte und 57 Schlösser und Dörfei<br />

wurden dem Fürstenthum Friedland, bei dieser Verwandlung zum<br />

Herzogthum einverleibt; die Gesammtzabl der lehnpflichtigen Grundstücke<br />

betrug 3403.<br />

Eine grosse Anzahl Wallensteinischer Güter in<br />

Mähren war von dieser Einverleibung ausgenommen.<br />

Mittelst kaiserlichen Diploms, Wien d. d. 11. Mai 1627 erhielt<br />

der Herzog von Friedland die Exemption seiner Nachkommen im<br />

Falle Begehung des Verbrechens der Majestätsbeleidigung oder des<br />

Hochverraths von Einziehung des Herzogthums<br />

jedoch ohne Nachsicht der Leibes- und Lebenstrafe.<br />

und anderer Güter,<br />

Durch Kaufbrief vom 1. September 1627 erwarb er vom<br />

Kaiser das Herzofjthum Sagan und wird der sehlesiscben Kammer<br />

zu Breslau in einem kaiserlichen Schreiben vom 6. September 1627<br />

davon Kenntniss gegeben, dass der Kaiser das Fürstenthum Sagan<br />

und die Herrschaft Priebus dem Herzoge von Friedland käuflich<br />

überlassen habe.<br />

Der Herzog zog es vor, den Kaufbrief zurückzugeben, und sich<br />

das Fürstenthum durch einen Lehnsbrief vom 2. Januar 1628 als<br />

kaiserliches Lehn auftragen zu lassen, erinnert jedoch in einem<br />

Schreiben vom 6. September 1628 seinen Landeshauptmann daran,<br />

ihm die von dem kaiserlichen Hof und von der sehlesiscben Kammer<br />

ausgestellten Quittungen: ^dass ich das Herzocjthum Sagan bezahlt<br />

hab^^ , zuzuschicken. Das mit einer goldenen Bulle versehene<br />

Diplom, durch welches Sagan zum Herzogthume erhoben wurde, ist<br />

vom 16. Februar 1628, in solchem erhält er zugleich für sich und<br />

seine Nachkommen das Jus nobilitandi et erigendi pagos et civitates."<br />

Für das Herzogthum zahlte er 125,708 Thlr. 12 Gr. 1 Heller<br />

schlesische Währung.<br />

Unterm 1. März 1628 ertheilt Kaiser Ferdinand von Prag aus<br />

seinen Consens zu einem Fidei-Commiss flir die Succession: ,^dem<br />

Hochgebohrn TJnsern Oheimb, des Reiches Fürsten, und lieben Getreuen<br />

Albrechten zu Friedland und auch in Schlesien zu Sagan Herzogen,<br />

Unserm Kriegsrath, Kammerern, General Obristen Feldhauptmann,<br />

auch des Oceanischen und Balthisi^hen Meers Generalen^<br />

etc. etc. — letzterer Titel war ihm inzwischen verliehen worden. Die<br />

Disposition des letzten Willens und Successions Ordnung ist hier-

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