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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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206 Johann Newald: Das österreichische Münzwesen<br />

neue Münze eingerichtet. Nach dem Erlöschen des „Contagiums"<br />

hatte man, ohne den Betrieb in Budweis einzustellen, die Thätigkeit<br />

in der Prager Münze wieder aufgenommen; es häuften sich jedoch<br />

auch hier jene Klagen, welche wir bereits aus dem Wiener Münzhause<br />

über den nachtheiligen Einfluss der 1559er Reicbsmünzordnung<br />

kennen gelernt haben. Die böhmische Kammer hatte dem<br />

Kaiser im Jahre 1570 einen umfassenden Bericht über das böhmische<br />

Kammerwesen und über bei demselben nothwendige Reformen<br />

vorgelegt. Mit der Resolution ddo. Speyer, 13. October 1570 erledigte<br />

Maximilian IL diese Vorlage in eingehender Weise. Das<br />

Münzwesen anbelangend, wird gesagt: „Was dann zum 18**^" die<br />

Reichs-Münz-Orduung, vnd den darbey erscheinenden Nachtheil<br />

antrifft, haben Wir allberait Verordnung gethan. Was desswegen<br />

bei den Reichsständen, anjetzt angebracht werden solle. Was nun<br />

darauf gehandlt vnnd beschlossen wirdt, das wollen wir Euch mit<br />

Gelegenheidt in Gnaden verkhünden lassen. Mitterweil wollet<br />

alsouill immer möglich, verhuetten helffen,<br />

damit die Einschlaiffung<br />

der bösen Münzen abgestellt werde.'* i) In letzterer Beziehung<br />

hatte der Landeshaui)tmann in der Ober-Lausitz, Hanns von<br />

Sc blieben, angezeigt, dass sehr viele geringhaltige, vom Kurfürsten<br />

August von Sachsen ausgegebene Thaler in Umlauf kommen.<br />

2) Eine ähnliche Meldung hatte Christoph Haller von<br />

Hallen st ein über polnische Münzen erstattet, welche zu Dikozin<br />

geschlagen werden, 100 auf die Krakauer Mark gehen und nur<br />

5 Loth, 1 Quint., 3 Pf. Feinsilber halten. Diese Münzen sind<br />

mit dem Jagellonischen Wappen und den ineinander geschlungenen<br />

Buchstaben S A (Sigismund August) bezeichnet. Ueber die Polen<br />

sagt Haller: „vnd sy pesser moscowittisch dan österreichisch sein,<br />

vnd auch das sodomitisch vnd epicurisch leben bey Inen dermassen<br />

in schwang geet das die straf gottes hernach pald volgen niues." s)<br />

Der sehr nachtheilige Einfluss, welcher sich aus der 1559er<br />

Reichsmünzordnung für das Münzwesen, sowie überhaupt für den<br />

Verkehr und Handel in den österreichischen Erbländern ergab,<br />

findet nochmals in einem kaiserlichen Mandat vom 3. Jänner 1573<br />

1) K. k. H. K. A., Gdkb. Nr. 313, Fol. 437 bis 443.<br />

2) und 3) Daselbst Fase. 15615 und 15616.

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