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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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186 Johann Ne-wald: Das österreichische Münzwesfn<br />

münzordnung ergab, haben wir zuvor mehrere Momente in de]<br />

Kreis unserer Betrachtung" zu ziehen.<br />

Die 1559er Münzordnung hatte die Ausprägung von Thalei<br />

und ihren Untertheilungen, nämlich 1/2 ^^^^^ \ 4 Thal er eingestellt<br />

und wurden dafür „Guldiner zu 60 Kreuzer-^ ausgegeben.<br />

Auf den<br />

von mehreren Reichsständen erhobenen Vorwand, dass „an vielen<br />

Orthen und Landschafften der Teutschen Nation, die Contract und<br />

Verschreibungen auf Thaler-Münzen regulirt und gericht" sind,<br />

wurde im Jahre 1566 auf dem Reichstag zu Augsburg, laut §. 150<br />

des Reichstagsabschiedes,<br />

eine Thalerprägung in der Weise gestattet,<br />

dass der ganze Thaler 68 Kreuzer gelten, einen Feingehalt von<br />

14 Loth 4 Grän haben solle und 8 Stücke aus der Kölner Mark<br />

auszuprägen wären. Die feine Kölner Mark Silber war sohin auf<br />

10 Gulden 12 Kreuzer zu bringen. Die Untertheilungen in V2 und<br />

1/4 Thaler waren in gleichem Verhältnisse zu prägen. 1)<br />

Die somit gewährten Erleichterungen hatten auf die österreichischen<br />

Münzstätten keinen Einfluss ; es wurde durch dieselben<br />

auch nur die Form der groben Münzsorten, nicht aber das Ausbringen<br />

abgeändert, was sofort durch die Erwägung klar gestellt<br />

erscheint, dass durch die Ausprägung von „Reichsguldinern zu<br />

60 Kreuzer" nach der 1559er Münzordnung, aus der feinen Kölner<br />

Mark Silber 10 Gulden 12 '/g Kreuzer und 5/13^ eines Kreuzers;<br />

nach dem neuen Zugeständnisse jedoch 10 Gulden und 12 Kreuzer<br />

ausgebracht wurden, der Unterschied somit ganz unerheblich war. «)<br />

Um das in zahlreichen deutschen Münzhäusern in Uebung<br />

gestandene Einschmelzen der guten Münzen und Ausgeben geringhältiger<br />

Geldsorten hintanzuhalten, wurde auf dem vom fränkischen,<br />

bayerischen und schwäbischen Kreis zu Nördlingen abgehaltenen<br />

Kreistag, im Abschied vom 5. Juli<br />

1567 die Einrichtung von Kreismünzstätten,<br />

und zwar in jedem Kreise eine oder zwei angeregt,<br />

denen jeder Münzstand sein Gold und Silber nach seinem eigenen<br />

Gepräge auszumünzen hätte, „vnnd die vbrigen Münzwerk, jedoch<br />

der Münzständ Freiheiten vnvergriffen, eine Zeit lang eingestellt<br />

1) J. C. Hirsch, Münzarchiv. IL Bd., Seite 25.<br />

in<br />

I<br />

I<br />

2) Münzwesen unter Ferdinand L, Seite 151.

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