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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Das<br />

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198 Johann Newald :<br />

österreichische Münzwesen<br />

wurden; haben wir nunmehr den in den einzelnen MUnzhäusern obwaltenden<br />

Zuständen unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden, und<br />

sollen zunächst die Münzstätten jener Länder, welche der Regierung^<br />

des Kaisers Maximilian IL unmittelbar unterstanden beleuchtet<br />

werden.<br />

Wiederholt wurde darauf aufmerksam gemacht, dass im<br />

Wiener Münzhause, wegen Mangels von Bergwerks Gold und<br />

Silber, der Betrieb lediglich auf die Vermünzung von erkauften<br />

Pagamenten beschränkt war.<br />

Als Ferdinand L im Jahre 1524 die Wiener Münze wieder<br />

aufrichtete, vervollständigte er die Organisation derselben durch<br />

die Bestellung eines Ward eins, eines Münzkämmerers endlich<br />

eines Münzwechslers und regulirte<br />

das Zusammenwirken dieser<br />

Münzbeamten durch die denselben ertheilten Instructionen. *)<br />

Von dieser wohlgegliederten Einrichtung war man zur Zeit des<br />

Regierungsantrittes Maximilian IL gänglich abgekommen. Das<br />

Wechselamt, das heisst die Gold- und Silbereinlösung, hatte man<br />

gegen ein jährliches Pachtgeld von 100 Gulden an den Wardein<br />

übertragen, dem man auch die Gold- und Silberscheiderei überlassen<br />

hatte, wogegen<br />

derselbe auf den Bezug seines Gehaltes von<br />

80 Gulden verzichtete. Die zwei wichtigsten Nebenämter waren<br />

somit vom Münzamte abgelöset und der Ertrag des letzteren auf die<br />

aus der Münzprägung sich ergebenden Ueberschüsse beschränkt,<br />

welche aus dem Grunde, dass das Münzausbringen durch die Münzordnungen<br />

von den Jahren 1551 und 1559 ausserordentlich herabgedrückt<br />

war, bald in Verluste übergingen, daher der Betrieb eingestellt<br />

werden musste. Wenn nun erwogen wird, dass für die Goldund<br />

Silberarbeiter die gesetzliche Verpflichtung bestand, ihren Bedarf<br />

an Edelmetallen aus dem Münzhause zu beziehen, so erscheint<br />

es als vollkommen berechtiget, wenn der Münzmeister Hartman<br />

(Seite 6) hervorhob, dass, wenn das Wechselamt und die<br />

Scheiderei beim MUnzamt geblieben wären, aus deren Erträgnisallfällige<br />

Einbussen bei der Münze hätten bestritten werden können,<br />

so aber bezog die Kammer lediglich einen Pachtzins von 100 Gulden,,<br />

während das Einkommen aus dem Wechselamt und der Scheiderei^<br />

1) Münzwesen unter Ferdinand I. Seite 5.

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