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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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unter den K;ii>ern .Maximilian ]l., Kudolph II. und Mathias. -~r *<br />

hatte, wenn auch mir in den Hauptzügen geschildert wurden, kehren<br />

wir in<br />

das Wiener Münzhaus zurück. Seit den ältesten Zeiten gehörten<br />

in<br />

Wien die Gold- und Silberarbeiter unter die Jurisdiction<br />

des Münzmeisters. Nachdem das Münzmeisteramt oft durch Jahre<br />

unbesetzt war, suchten sich dieselben von dem ihnen lästigen<br />

Gerichtsstande frei zu machen. Im Jahre 1589 wurden in dieser<br />

Richtung Beschwerden, namentlich aber gegen den Wiener Goldarbeiter<br />

Christoph Hedeneck erhoben, über den angezeigt wurde,<br />

dass er einen Handel mit Silber und Gold treibe, auch auf der<br />

Schottenbastei eine Silberschmelz- und Scheideanstalt im Betriebe<br />

habe, wodurch dem Münzanite bei jeder Mark ein Entgang von<br />

zwei Schilling Denar erwachse. Der zur Verantwortung gezogene<br />

Hedeneck wollte geltend machen,<br />

dass die Goldschmiede als Hausgenossen<br />

der Münze seit König Rudolph I. privilegirt sind und das<br />

Recht zum Silber- und Goldhandel besitzen, was ihnen übrigens,<br />

ihres Geschäftsbetriebes wegen, gar nicht verwehrt werden könne.<br />

In ähnlicher Weise äusserte sich der Münzmeister Lorenz Huebmer.<br />

In einer eingehenden von grosser Sachkenntniss zeugenden Relation<br />

widerlegt der Wardein Andrae Händl die Ausfuhrungen des<br />

Hedeneck, hebt hervor, dass unter die Hausgenossen einst nur die<br />

Münzer und Wechsler gezählt wurden, weiset unter Vorlage von<br />

Urkundenabschriften nach, dass die Münzhausgenossen schon Erzherzog<br />

Ferdinand I. im Jahre 1522 ganz aufgehoben habe und<br />

beantragte, dass dem Hedeneck im Interesse der landesflirstlichen<br />

Münze der Gold- und Silberhandel eingestellt, auch das Scheiden<br />

und Schmelzen verboten werde. Der über den Fragegegenstand einvernommene<br />

Vicedom Wolf Fürth äusserte sich in seinen» Berichte<br />

vom 30. März 1589 im Sinne des Wardeins und seiner Anträge. Im<br />

weiteren Verlaufe der Verhandlungen wurde erhoben, dass nicht<br />

bloss durch Hedeneck, sondern in vielen Häusern Gold und Silber<br />

geschmolzen und dadurch das Münzamt geschädigt werde. Mit<br />

dem Erlasse des Erzherzogs Ernst ddo. Wien, 18. Jänner 1595<br />

an die niederösterreichische Kammer wurden die einschlägigen<br />

Generalien erneuert<br />

und die strengste Handhabung derselben angeordnet,<br />

i)<br />

K. k. H. K. A., Fas. 17508.

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