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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

� [1] Den Gesellschaftsvertrag (i. V. m. dem Beleihungs- und Leistungsvertrag)<br />

Die Freie Hansestadt Bremen hat die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen För<strong>der</strong>programmen<br />

auf die bremer arbeit gmbh und Bremerhavener Arbeit GmbH <strong>im</strong> Wege <strong>der</strong> Beleihung übertragen.<br />

25 Auf diese Weise sind die Aufgaben <strong>der</strong> Bremischen Arbeitsmarktför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> Einklang<br />

mit dem Programm <strong>zur</strong> „Neuordnung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung“ in eine strategisch-steuernde<br />

und eine operativ-umsetzende Ebene aufgeteilt worden. Ziel ist es, dass sich die Fachverwaltung<br />

auf die Kernaufgaben, sprich die Steuerung und Gewährleistung konzentriert, während die Gesellschaften<br />

für die operative <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Arbeitsmarktför<strong>der</strong>ung verantwortlich zeichnen.<br />

Die ‚operativen’ Aufgaben <strong>der</strong> Gesellschaften sind in den weitgehend identischen Gesellschaftsverträgen<br />

<strong>der</strong> beiden Gesellschaften unter § 2 formuliert. Neben <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Arbeitsmarktpolitik<br />

in Form <strong>der</strong> Antragsbearbeitung und –entscheidung, Trägerbeauftragung, Mittelvergabe und<br />

Ergebniskontrolle zählt zu den Aufgaben <strong>der</strong> Gesellschaften demnach insbeson<strong>der</strong>e<br />

� die Information und die Beratung über För<strong>der</strong>programme, sowie<br />

� die Erarbeitung (Planung) von Vorschlägen <strong>zur</strong> finanziellen Ausgestaltung <strong>der</strong> jeweiligen För<strong>der</strong>programme<br />

<strong>im</strong> Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) und <strong>zur</strong> Weiterentwicklung<br />

von För<strong>der</strong>schwerpunkten/Programmen und För<strong>der</strong>grundsätzen/Richtlinien unter Einbringung<br />

und Berücksichtigung <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Programmumsetzung und –steuerung gewonnenen Erkenntnisse<br />

und Erfahrungen.<br />

Verantwortet wird die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Gesellschaften durch die Geschäftsführung (§<br />

6 des Gesellschaftsvertrags). Diese hat die Geschäfte <strong>der</strong> Gesellschaft […] nach den Richtlinien<br />

und Weisungen des Aufsichtsrates, den gesetzlichen Vorgaben sowie unter Beachtung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

des Aufsichtsrates o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung (§ 6 Abs. IV ebd.) als den weiteren<br />

zentralen Organen <strong>der</strong> Gesellschaft (§ 5 ebd.) zu führen.<br />

Der Aufsichtsrat (hier am Beispiel <strong>der</strong> bag) ist mit drei Vertreter/innen <strong>der</strong> Bremischen Bürgerschaft,<br />

jeweils einem bzw. einer Vertreter/in <strong>der</strong> Bremer Handelskammer, Handwerkskammer und<br />

dem Deutschen Gewerkschaftsbund, jeweils einem bzw. einer Vertreter/in <strong>der</strong> Ressorts Finanzen,<br />

Wirtschaft und Arbeit sowie <strong>im</strong> Wechsel einer Vertretung <strong>der</strong> Zentralstelle für die Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> Gleichberechtigung <strong>der</strong> Frau (ZGF) bzw. dem Bildungsressort besetzt und insofern nicht nur<br />

durch den Gedanken <strong>der</strong> Steuerung son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Beteiligung geprägt. Vorsitzende/r des Aufsichtsrates<br />

ist die/<strong>der</strong> Vertreter / -in des Arbeitsressorts.<br />

Dem Aufsichtsrat obliegen u. a. folgende Aufgaben (§ 8 Abs. I ebd.):<br />

� Festlegung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Geschäftspolitik, sofern und soweit diese nicht schon durch den<br />

Beleihungsvertrag und die Leistungsverträge festgelegt worden sind.<br />

� Überwachung <strong>der</strong> Geschäftsführung.<br />

� Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichtes des Abschlussprüfers<br />

sowie Weiterleitung dieser Unterlagen an die Gesellschafter.<br />

25 Siehe: Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, „Leitlinien <strong>zur</strong> Aufsicht und Zusammenarbeit<br />

des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mit <strong>der</strong> bremer arbeit gmbh und <strong>der</strong><br />

Bremerhavener Arbeit GmbH“ (Stand: 25.08.2004).<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 132 von 452

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