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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Gen<strong>der</strong>strategie<br />

heit zu formulieren bzw. spezifische Indikatoren zu bilden. Im Folgenden werden, aufbauend auf <strong>der</strong><br />

Analyse <strong>der</strong> wesentlichen Steuerungsdokumente, Bausteine einer Gen<strong>der</strong>strategie hinsichtlich des<br />

Ziel- und Indikatorensystems vorgeschlagen.<br />

8.3.1 Kohärenz hinsichtlich des Querschnittsziels Chancengleichheit <strong>im</strong> ESF-OP<br />

Die oben beschriebene nahezu durchgehende geschlechtsdifferenzierte sozioökonomische Analyse<br />

<strong>im</strong> ESF-OP schlägt sich nicht konsequent in den Schwerpunktsetzungen und in den einzelnen Handlungsfel<strong>der</strong>n<br />

nie<strong>der</strong>. Insgesamt ist eine prominente Verankerung des Ziels „Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie“ zu beobachten, das in <strong>der</strong> Prioritätsachse B ein eigenes Handlungsfeld darstellt (vgl.<br />

ESF-OP, S. 75).<br />

In <strong>der</strong> Prioritätsachse A „Steigerung <strong>der</strong> Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten<br />

und Unternehmen“ finden sich die beiden Handlungsfel<strong>der</strong> a) „Berufliche Weiterbildung<br />

von Beschäftigten“ und b) „För<strong>der</strong>ung des Unternehmergeistes“.<br />

Hinsichtlich a) wird festgelegt, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend<br />

ihrem Anteil an den Beschäftigten und <strong>der</strong> jeweiligen Hierarchiestufe zu för<strong>der</strong>n sind. Als Zielquoten<br />

wird einerseits ein Frauenanteil bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Führungskräften von 25 Prozent und bei den<br />

Un- und Angelernten von bis zu 50 Prozent festgelegt, während <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Menschen mit Migrationshintergrund<br />

zwischen 10 Prozent, bei Führungskräften bis hin zu 30 Prozent bei An- und Ungelernten<br />

betragen soll. Hier wird allerdings nicht nach Geschlecht unterschieden.<br />

Ein klarer Schwachpunkt ist, dass <strong>der</strong> Indikator für den Frauenanteil bei <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten<br />

Beschäftigten mit 40 Prozent angegeben wird, Frauen jedoch einen höheren Anteil an den Beschäftigten<br />

ausmachen. Der Zielwert von 25 Prozent Führungskräfteanteil an Frauen wäre aufgrund des Fehlens<br />

von Daten zu diesem Thema zu begründen.<br />

Im Handlungsfeld „För<strong>der</strong>ung des Unternehmergeistes“ wird <strong>der</strong> Zielwert bei 45 Prozent Frauen festgelegt,<br />

hier wird ein Wert an gründungswilligen Personen angenommen. Weiters wird explizit verwiesen<br />

auf das Ziel des Abbaus <strong>der</strong> vertikalen Segregation (es sollen „Aufstiegschancen von Frauen<br />

gezielt verbessert werden“). Auch hier sollen Frauen in den geför<strong>der</strong>ten Projekten mindestens entsprechend<br />

ihres Anteils an den Beschäftigten geför<strong>der</strong>t werden.<br />

In <strong>der</strong> Prioritätsachse B „Verbesserung des Humankapitals“ finden sich die strategischen Ziele „Zukunftsbranchen<br />

stärken, um das Arbeitskräfteangebot für Frauen und Männer zu erhöhen“ und „Chancen<br />

von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt steigern“. Die<br />

entsprechenden Handlungsfel<strong>der</strong> sind a) „Erhöhung <strong>der</strong> Chancen <strong>der</strong> nachwachsenden Generationen“,<br />

b) „Weiterbildung“ und c) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Es wird hier also das Handlungsfeld<br />

c) direkt dem spezifischen Ziel „Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern auf dem<br />

Arbeitsmarkt verbessern“ zugeordnet ist, letzteres aber eigentlich das übergeordnete Ziel darstellt, für<br />

dessen Erreichung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen Beitrag leisten kann.<br />

Für a) „Erhöhung <strong>der</strong> Chancen <strong>der</strong> nachwachsenden Generationen“ wird das Ziel <strong>der</strong> Beteiligung von<br />

weiblichen Jugendlichen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund am dualen Ausbildungssystem<br />

und eine Ausweitung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen Frauen genannt. Hier<br />

wird also <strong>der</strong> Abbau <strong>der</strong> horizontalen Segregation angestrebt. Dabei wäre jedoch auch eine Erweiterung<br />

des Berufswahlspektrums junger Männer zu nennen, das ähnlich stereotyp ausfällt (vgl.<br />

Frey/Claus S. 187). Als Zielzahlen wird bei <strong>der</strong> „Anzahl beratener Jugendlicher“ eine Quote von 50<br />

Prozent Frauen angegeben. Unklar ist, warum hier ungleiche Bedarfe nach Geschlecht durch die Ziel-<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 434 von 452

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