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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

Mit dem BAP verfügt das Land Bremen bereits über ein eigenständiges Zielsystem, das gemäß Koalitionsbeschluss<br />

auch in Zukunft die integrative Klammer <strong>der</strong> Landesarbeitsmarktpolitik sein soll.<br />

Zugleich kommt <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013 mit den beiden<br />

Operationellen Programmen (ESF/EFRE) des Landes Bremen eine neue, in <strong>der</strong> vorherigen För<strong>der</strong>periode<br />

nicht gegebene eigenständige und <strong>im</strong> Hinblick auf die dort formulierten Ziele verbindliche<br />

Steuerungsqualität zu. Diese Programme bilden die Grundlage für die Durchführung von mit <strong>EU</strong>-<br />

Mitteln geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen (Art. 32 (1) VO (EG) 1083 (2006))<br />

Im Ergebnis führen die o. g. Entscheidungen <strong>zur</strong> Beibehaltung des BAP sowie <strong>zur</strong> Aufstellung landeseigener<br />

operationeller Programme zu einem sehr komplexen und anspruchsvollen Steuerungssystem<br />

<strong>der</strong> Bremer Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Da das BAP künftig vorrangig aus ESF-Mitteln<br />

finanziert wird (siehe Kap. 3 ), ergeben sich in <strong>der</strong> Folge hohe Anfor<strong>der</strong>ungen an die inhaltliche und<br />

zeitliche Koordinierung <strong>der</strong> beiden Zielsysteme.<br />

Neben <strong>der</strong> Schaffung klarer organisatorischer Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche<br />

(Kap. 5.3.1.1 ) bedarf es v. a. einer engen konzeptionellen Verzahnung <strong>der</strong> Zielsysteme. Dies umfasst<br />

gleichermaßen die strukturelle Zuordnung, eine allgemeine inhaltliche Übereinst<strong>im</strong>mung sowie die<br />

präzise Übersetzung <strong>der</strong> in den Operationellen Programmen formulierten Zielwerte bezogen auf die<br />

ESF- bzw. EFRE-kofinanzierten Maßnahmen. Nur so ist die erfor<strong>der</strong>liche ‚Einheitlichkeit <strong>der</strong> Handlungsweise’<br />

über alle Elemente des Ziel- und Handlungssystems hinweg über die gesamte För<strong>der</strong>periode<br />

2007 bis 2013 sicher zu stellen.<br />

Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des geplanten Gesamtsystems <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> Gewährleistung<br />

einer <strong>EU</strong>-konformen <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung sind demnach v. a.<br />

� eine hohe Passgenauigkeit (externe Kohärenz) zwischen den Zielen <strong>der</strong> Operationellen Programme<br />

einerseits und den nach Fonds- und Unterfonds geglie<strong>der</strong>ten Zielen des BAP an<strong>der</strong>erseits.<br />

� eine konsequente Übersetzung <strong>der</strong> synchronisierten Zielsysteme (OP/BAP auf <strong>der</strong> Ebene des<br />

Handlungssystems (interne Kohärenz) unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Verordnung VO (EG) 1083 (2006) i. V. m. <strong>der</strong> Durchführungsverordnung VO (EG) 1828<br />

(2006). Das heißt konkret: Die Arbeitsmarktprogramme und –initiativen müssen sich künftig <strong>im</strong> Sinne<br />

einer abhängigen Variable unmittelbar aus dem Zielsystem ableiten.<br />

Prüfung <strong>der</strong> „externen Kohärenz“ zwischen OP und BAP<br />

Die Bremer Landesarbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik wird auf <strong>der</strong> Ebene des Zielsystems durch<br />

drei Teilsysteme konkretisiert: [1] das (neu gestaltete) BAP, [2] das ESF-OP sowie [3] das EFRE-OP.<br />

Diese stellen sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> wie folgt dar:<br />

� [1]: Das BAP-Zielsystem<br />

Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) ist als zielorientiertes Steuerungs- und Planungsinstrument<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> strategischen Steuerung <strong>der</strong> Landesarbeitsmarktför<strong>der</strong>ung gedacht.<br />

In diesem Sinne soll es das Bindeglied zwischen <strong>der</strong> strategisch steuernden und <strong>der</strong> operativ<br />

umsetzenden Ebene sein. In <strong>der</strong> Praxis ist das BAP das Zielsystem, in dem sämtliche arbeitsmarktpolitischen<br />

Aktivitäten des Landes Bremen unter dem Dach <strong>der</strong> Senatorin für Arbeit, Frauen,<br />

Gesundheit, Jugend und Soziales (SAFGJS) zusammengeführt sind. Insofern verfolgt das Ressort<br />

mit dem BAP das Ziel, <strong>im</strong> Sinne einer arbeitsmarktpolitischen Gesamtstrategie des Landes eine<br />

„Steuerung <strong>der</strong> Landesarbeitsmarktpolitik“ aus einer Hand für die Region zu gewährleisten.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 80 von 452

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