Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...
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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />
Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />
� Jour fixe <strong>der</strong> Mittelgeber<br />
Der Jour fixe <strong>der</strong> Mittelgeber ist ein durch das Referat 22 (SAFGJS) initiiertes und koordiniertes informelles<br />
Arbeitsgremium unter Beteiligung <strong>der</strong> Ressorts, <strong>der</strong> Arbeitsagenturen und ARGEn sowie<br />
<strong>der</strong> Kommunen und Gesellschaften. Das ESF-Referat 15 ist hingegen nicht <strong>im</strong> Jour fixe vertreten.<br />
Das Gremium tagt monatlich und zielt v. a. auf die inhaltliche und finanzielle Abst<strong>im</strong>mung und Koordinierung<br />
<strong>der</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des BAP vorgesehenen För<strong>der</strong>aktivitäten. Im Einzelnen sollen <strong>im</strong><br />
<strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Sitzungen Informationen über die Programm- und Richtlinienplanung, die arbeitsmarkt-<br />
und sozialpolitischen Entwicklungen und Gesetzesinitiativen sowie die konkreten Programm-<br />
und Projektverläufe ausgetauscht werden. Demnach ist <strong>der</strong> Jour fixe <strong>der</strong> Mittelgeber neben<br />
bilateralen Abst<strong>im</strong>mungsaktivitäten ein wichtiges Koordinierungsinstrument in Bezug auf die<br />
<strong>Umsetzung</strong> des BAP.<br />
� Zentralstelle für die Verwirklichung <strong>der</strong> Gleichberechtigung <strong>der</strong> Frau (ZGF)<br />
Die Bremischen „Zentralstelle für die Verwirklichung <strong>der</strong> Gleichberechtigung <strong>der</strong> Frau“ ist eine Landesbehörde,<br />
ihre Arbeitsgrundlage ist das „Gesetz über die Errichtung <strong>der</strong> Bremischen Zentralstelle<br />
für die Verwirklichung <strong>der</strong> Gleichberechtigung <strong>der</strong> Frau“ vom 16.12.1980. Ihre Aufgabe ist es<br />
„darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, daß das verfassungsrechtliche Gebot <strong>der</strong> Gleichberechtigung<br />
<strong>der</strong> Frau in Arbeitswelt, Bildung und Gesellschaft erfüllt wird.“ Laut § 3 dieses Gesetzes<br />
ist die ZGF über Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Gebiet <strong>der</strong> Gleichberechtigung und<br />
Gleichstellung <strong>der</strong> Frau – und bereits <strong>im</strong> Planungsstadium - zu unterrichten. Entsprechend hat sich<br />
die ZGF auch <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Planung des BAP beteiligt, die Referentin für Frauen in Arbeit und<br />
Wirtschaft ZGF ist heute in den Begleitausschüssen des ESF und des EFRE vertreten. Allerdings<br />
ist die Einflussnahme <strong>der</strong> ZGF bisher auf die direkt chancengleichheitsrelevanten För<strong>der</strong>bereiche<br />
beschränkt. So hat sie den För<strong>der</strong>grundsatz <strong>zur</strong> Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Chancengleichheit<br />
kommentiert, die Kritik wurde punktuell eingearbeitet. Die ZGF ist grundsätzlich auch<br />
in <strong>der</strong> Antragsphase involviert und bekommt unter an<strong>der</strong>em die Wettbewerbsaufrufe neben den<br />
weiteren Dokumenten <strong>zur</strong> Kenntnisnahme. In Folge wird die ZGF beteiligt bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong><br />
Vorlagen <strong>zur</strong> Auswahl von Projekten für die Deputation. Dies heißt also, dass sich <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong><br />
ZGF weitestgehend auf direkt gleichstellungsbezogene Themen erstreckt. Eine Bewertung <strong>der</strong> weiteren<br />
BAP-För<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong>en Wirkungen auf Gleichstellung durch die ZGF ist bisher kaum vorgesehen.<br />
Die ZGF veröffentlicht darüber hinaus Arbeitsmarktanalysen, zuletzt <strong>der</strong> Bericht „Zur Arbeitsmarksituation<br />
von Frauen <strong>im</strong> Lande Bremen 2000-2006“ (ZGF 2007). Er enthält Informationen<br />
<strong>zur</strong> Situation von Frauen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, geringfügig<br />
beschäftigte Frauen, sowie arbeitslose Frauen (inkl. ALG II Bezieherinnen).<br />
Die ZGF mo<strong>der</strong>iert und begleitet darüber hinaus den „Arbeitskreis berufliche Perspektiven von<br />
Frauen und Mädchen Bremen“, <strong>der</strong> seit ca. 20 Jahren existiert und wichtige Akteurinnen und Träger<br />
versammelt. (z. B. bag, siehe oben). Dieser Arbeitskreis beeinflusst die För<strong>der</strong>politik des Landes<br />
als Lobbyinstitution, zum Beispiel in Form von offenen Briefen.<br />
Die hier aufgeführten Gremien bilden dem Grunde nach einen ausreichenden institutionellen <strong>Rahmen</strong><br />
<strong>zur</strong> Koordinierung. Dies gilt in gleicher Weise für die Einbindung des BAP in die regionale Arbeitsmarktför<strong>der</strong>ung<br />
(Bündnis für Arbeit und Ausbildung) als auch für die erfor<strong>der</strong>liche interne Koordinierung<br />
<strong>der</strong> <strong>im</strong> BAP gebündelten Finanzmittel (Jour fixe <strong>der</strong> Mittelgeber). Diese Einschätzung wird von<br />
den <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> befragten Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> beteiligten Ressorts, <strong>der</strong><br />
Arbeitsagenturen und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften bestätigt. Auffällig ist allerdings, dass die ESF-<br />
BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />
9. Mai 2008<br />
© Steria Mummert Consulting AG Seite 141 von 452