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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Son<strong>der</strong>untersuchungen<br />

In <strong>der</strong> Programmumsetzung sind Konzepte <strong>der</strong> Qualifizierung bzw. Personalentwicklung Gegenstand<br />

von Entscheidungen über die För<strong>der</strong>ung von Projekten. Im untersuchten Wettbewerbsaufruf<br />

2005 war das Konzept <strong>der</strong> Personalentwicklung und <strong>der</strong> Qualifizierung Teil des<br />

Bewertungsrasters. Auch wurden die Anteile von Praktika und externen Qualifizierungen quantifiziert.<br />

� Vermittlungsprämie (2003) ►<br />

Durch die Vermittlungsprämie (2003) wurde ein zusätzliches Instrument gegenüber <strong>der</strong> Regelför<strong>der</strong>ung<br />

durch das BSHG eingeführt. Gemäß Richtlinie erhielt <strong>der</strong> Träger eine zusätzliche Prämie<br />

für eine vorzeitige Vermittlung <strong>der</strong> Teilnehmer/-innen nach § 19 BSHG. Diese war an eine<br />

mindestens halbjährige Beschäftigung in einem ungeför<strong>der</strong>ten sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt gebunden.<br />

Diese För<strong>der</strong>ung schafft Anreize für den Träger, die Vermittlung von Teilnehmer-/innen auch <strong>im</strong><br />

Verlauf <strong>der</strong> Maßnahme zu forcieren, wodurch Locking-In Effekte vermieden werden sollen. Bei<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung handelt es sich um eine Gleichstellung <strong>der</strong> Teilnehmerinnen gegenüber Instrumenten<br />

<strong>der</strong> BA, die in ähnlicher Form eine För<strong>der</strong>ung einer vorzeitigen Vermittlung vorsieht.<br />

� ► Das in den Richtlinien 2003 und 2005 eingesetzte Instrument <strong>der</strong> Pauschalför<strong>der</strong>ung ist<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf Zusätzlichkeit kritisch zu hinterfragen. Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist aus Sicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> nicht hinreichend belegt.<br />

Bemessungsgrundlage <strong>der</strong> BAP-För<strong>der</strong>ung waren vor 2006 die von den Beschäftigungsträgern <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellten Arbeitsplätze für die Teilnehmer/-innen (Insgesamt 5.300 Euro pro Platz<br />

gem. Richtlinie 2003). Die Pauschalför<strong>der</strong>ung ist nur teilweise an strukturelle o<strong>der</strong> instrumentelle<br />

Voraussetzungen gebunden, z. B. eine Auslastung von 90 Prozent, ein festgelegter Anteil <strong>der</strong> für<br />

Personalentwicklung zu verwendenden Mittel.<br />

Da die Träger ihren Fehlbedarf nicht <strong>im</strong> Einzelnen <strong>im</strong> Antragsverfahren darlegen mussten, ist ein<br />

instrumenteller Mehrwert anhand von unmittelbaren Outputs des Programms nur schwer festzustellen,<br />

da das Verhältnis von reinen Overheadkosten und den Aufwendungen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Prozessqualität nicht bekannt ist.<br />

[Beispiel]: In den för<strong>der</strong>fähigen Sachkosten sind betriebliche Aufwendungen enthalten, aber auch<br />

Kosten, die den Teilnehmer/-innen zu gute kommen, wie z. B. Weiterbildungskosten für das Anleitungspersonal.<br />

die Ausstattung <strong>der</strong> Arbeitsplätze sowie externe Qualifizierung.<br />

Auch wenn die För<strong>der</strong>ung dem Grunde nach als eine Zusatzleistung gegenüber <strong>der</strong> Regelför<strong>der</strong>ung<br />

angesehen werden kann, ist aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Bedarf für die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

nicht hinreichend belegt.<br />

Die Pauschalför<strong>der</strong>ung wurde mit <strong>der</strong> Richtlinie 2006 zugunsten einer Fehlbedarfsfinanzierung abgeschafft,<br />

gleichwohl mit erheblichem Input (5 Mio. Euro bis Ende 2007) weitergeför<strong>der</strong>t. Auch hier<br />

wird nicht deutlich, in welchem Verhältnis die Mittel für die unmittelbare För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Trägerkosten<br />

und Ausgaben <strong>zur</strong> qualitativen Verbesserung des Angebotes stehen.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 417 von 452

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