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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Gen<strong>der</strong>strategie<br />

zahlen konstatiert werden: Bei „Jugendliche auf zusätzlichen Ausbildungsplätzen“ liegt <strong>der</strong> Anteil von<br />

Frauen nur bei 45 Prozent und die für „Junge Erwachsene in geför<strong>der</strong>ten Ausbildungspartnerschaften“<br />

bei 40 Prozent. Menschen mit Migrationshintergrund werden wie<strong>der</strong>um als geschlechtshomogene<br />

Gruppe gefasst.<br />

Das Handlungsfeld b) „Weiterbildung“ richtet sich an Arbeitslose. Hier heißt es: „Bei den pro Jahr geplanten<br />

500 weiterzubildenden Arbeitslosen sollen Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund<br />

entsprechend ihres Anteils an den arbeitslosen Führungskräften und Fachkräften an den Maßnahmen<br />

beteiligt werden. Es wird angestrebt, dass zwischen 30 und 40 Prozent <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Arbeitslosen<br />

Frauen und zwischen 10 und 20 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund in den Maßnahmen<br />

sein sollen.“ Da <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> arbeitslosen Frauen in Bremen bei 43,6 Prozent liegt, stellt die För<strong>der</strong>ung<br />

von 39 Prozent (S. 82) eine Benachteiligung arbeitsloser Frauen dar; eine Begründung für die<br />

gewählte Zielzahl wird nicht genannt. Frauen mit Migrationshintergrund bilden auch hier keine eigenständige<br />

Zielgruppe. Das Ziel <strong>der</strong> Integration von Frauen auf den Arbeitsmarkt ist also hier benannt<br />

wie auch das Ziel des Abbaus <strong>der</strong> vertikalen geschlechtsspezifischen Segregation. Die genannten<br />

Zielzahlen können jedoch teilweise zu einem negativen Gleichstellungsziel führen.<br />

Das Handlungsfeld c) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Frauenför<strong>der</strong>ung“ ist Bremen spezifisch<br />

und deckt verschiedene Fel<strong>der</strong> ab, so: „Maßnahmen <strong>zur</strong> Implementierung <strong>der</strong> Doppelstrategie<br />

Gen<strong>der</strong> Mainstreaming, Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Familie und Beruf,<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> <strong>Rahmen</strong>bedingungen <strong>der</strong> Berufstätigkeit mit Blick auf Betreuungspflichten<br />

sowie spezifische Frauenför<strong>der</strong>maßnahmen.“<br />

Im <strong>Rahmen</strong> dieses Handlungsfeldes findet also die frauenspezifische För<strong>der</strong>ung ihren Platz, entsprechend<br />

<strong>der</strong> Doppelstrategie Gen<strong>der</strong> Mainstreaming. Genannt wird hier auch vor allem das Ziel <strong>der</strong> höheren<br />

Erwerbsbeteiligung von Frauen, das durch ein differenziertes Beratungsangebot gewährleistet<br />

werden soll.<br />

In <strong>der</strong> Prioritätsachse C, <strong>der</strong> „Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie <strong>der</strong> sozialen Einglie<strong>der</strong>ung<br />

von benachteiligten Personen“ bestehen die Handlungsfel<strong>der</strong> a) „Verbesserung des Zugangs<br />

zu Beschäftigung“ und b) „Soziale Einglie<strong>der</strong>ung“.<br />

Für a) wird als Ziel genannt, dass 45 Prozent <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Langzeitarbeitslosen Frauen sein sollen.<br />

Ihr Anteil an den Langzeitarbeitslosen betrug <strong>im</strong> Jahr 2005 34 Prozent (vgl. Frey/Claus 2007, s. 18).<br />

Auch hier wird kein Unterschied zwischen langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit Migrationshintergrund<br />

gemacht. Für b) wird ein geschlechtsspezifischer Zielwert angegeben: Es sind 1.500 Beratungen<br />

von Personen geplant, davon 50 Prozent für Frauen (35 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund).<br />

Die Prioritätsachse D „Technische Hilfe“ erwähnt das Querschnittsziel Chancengleichheit nicht. Hier<br />

wäre <strong>im</strong> Sinne eines Gen<strong>der</strong>budgeting das Ausweisen von Mitteln für Chancengleichheit relevanten<br />

Aktivitäten möglich gewesen.<br />

Zusammenfassend: Es wird in den jeweiligen Prioritätsachsen durchgehend auf das Querschnittsziel<br />

Chancengleichheit eingegangen und es werden Ziele (siehe oben) und Indikatoren benannt (für eine<br />

Übersicht siehe Tabelle 116).<br />

Es ist jedoch unklar, nach welcher Logik dies erfolgt und wie Schwerpunkte gesetzt werden. Auch<br />

können die Zielwerte teilweise nicht aus <strong>der</strong> Datenlage begründet werden und bedürften <strong>der</strong> Unterlegung.<br />

Der Zielwert des Anteils an den Beschäftigten o<strong>der</strong> Arbeitslosen ist zwar gängig, führt jedoch<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 435 von 452

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