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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

Empfehlung 28:<br />

Anpassung des Berichtswesens an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen Kommission <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf den jährlichen Durchführungsbericht und die Informationspflichten gegenüber dem<br />

Begleitausschuss.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass die ESF-För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2007 - 2013 in Eigenregie <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> mit eigenen Operationellen Programmen erfolgt, sowie <strong>der</strong> Tatsache, dass die Strukturfonds<br />

insgesamt stärker an einer strategischen Steuerung ausgerichtet werden, bestehen gegenüber <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission verän<strong>der</strong>te Berichtspflichten.<br />

Die für die Berichterstattung an den Begleitausschuss und die Europäische Kommission notwendigen<br />

Kennzahlen sind <strong>im</strong> Berichtswesen zu <strong>im</strong>plementieren. Insbeson<strong>der</strong>e sollte zu Beginn <strong>der</strong> neuen För<strong>der</strong>periode<br />

sichergestellt sein, dass die hierfür notwendigen Daten <strong>im</strong> Antrags-, Projektstammblattverfahren<br />

erhoben werden.<br />

Im Einzelnen sind in den einschlägigen Verordnungen folgende Anfor<strong>der</strong>ungen definiert (Hervorhebungen<br />

nicht <strong>im</strong> Original):<br />

� Laufende Programmbegleitung anhand <strong>der</strong> <strong>im</strong> OP festgelegten Indikatoren.<br />

„Die Verwaltungsbehörde und <strong>der</strong> Begleitausschuss nehmen die Begleitung anhand von Finanzindikatoren<br />

und <strong>der</strong> Indikatoren nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c wahr, die <strong>im</strong> Operationellen<br />

Programm definiert werden. Sofern die Art <strong>der</strong> Intervention es zulässt, werden die Statistiken<br />

nach Geschlecht sowie nach <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> begünstigten Unternehmen aufgeschlüsselt“<br />

(AllgemeineVO 1083/2006, Artikel 66 (2)).<br />

� Berichterstattung an die Kommission anhand <strong>der</strong> <strong>im</strong> OP festgelegten Indikatoren.<br />

Die jährlichen Durchführungsberichte umfassen folgende Informationen, die einen klaren Überblick<br />

über die <strong>Umsetzung</strong> des Operationellen Programms vermitteln:<br />

� den Stand <strong>der</strong> Durchführung des Operationellen Programms und <strong>der</strong> Prioritätsachsen gemessen<br />

an den überprüfbaren spezifischen Zielen, die, soweit möglich, zu quantifizieren sind;<br />

dabei finden die Indikatoren nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c auf Ebene <strong>der</strong> Prioritätsachsen<br />

Anwendung;<br />

� die finanzielle Abwicklung des Operationellen Programms.<br />

(AllgemeineVO 1083/2006, Artikel 66 (2) a), b)).<br />

� Für den ESF sind in Artikel 10 <strong>der</strong> VO 1081/2006 zusätzliche Berichtspflichten definiert:<br />

- <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sowie etwaiger<br />

geschlechtsspezifischer Aktionen;<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 219 von 452

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