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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Gen<strong>der</strong>strategie<br />

8.1 Stufe 0 ► Zielbest<strong>im</strong>mungen auf den verschiedenen Ebenen<br />

8.1.1 Gleichstellungsziele <strong>der</strong> Kommission für die Strukturfondsför<strong>der</strong>ung<br />

Für die <strong>Umsetzung</strong> des Europäischen Sozialfonds (ESF) legt die Europäische Union (<strong>EU</strong>) <strong>im</strong> aktuellen<br />

„Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ unter dem Aktionsschwerpunkt<br />

1 - „Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer“ - fest, dass sie gemeinsam mit<br />

den Mitgliedsstaaten Gen<strong>der</strong> Mainstreaming und spezifische Maßnahmen für Frauen bei <strong>der</strong> Planung<br />

und <strong>Umsetzung</strong> innerhalb aller Strukturfonds för<strong>der</strong>t (Europäische Kommission 2006).<br />

Gleichstellung wird innerhalb <strong>der</strong> Lissabon-Strategie mit dem Ziel einer Frauenbeschäftigungsquote<br />

von 60 Prozent bis 2010 weiterhin ein hoher Stellenwert beigemessen. Die <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> dieser Europäischen<br />

Beschäftigungsstrategie (EBS) erstellten integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung<br />

48 werden gemäß dem neuen Drei-Jahres-Rhythmus für die Zeit ab 2009 überprüft und gegebenenfalls<br />

geän<strong>der</strong>t, wodurch sich ein beständiger Koordinierungsbedarf mit <strong>der</strong> Kommission <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die <strong>Umsetzung</strong> des ESF ergeben wird, <strong>der</strong> <strong>zur</strong> EBS beitragen soll.<br />

In ihrer Mitteilung <strong>zur</strong> Zukunft <strong>der</strong> Kohäsionspolitik aus dem Jahr 2005 formuliert die Kommission <strong>im</strong><br />

Kapitel zu den übergreifenden Leitlinien: „Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten das Ziel <strong>der</strong><br />

Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Phasen <strong>der</strong> Ausarbeitung und Durchführung <strong>der</strong> Programme<br />

und Projekte verfolgen. Dies kann durch spezielle Maßnahmen <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichstellung<br />

geschehen, ebenso wie durch sorgfältige Prüfung, wie sich an<strong>der</strong>e Projekte und die Verwaltung<br />

<strong>der</strong> Fonds auf Männer und Frauen auswirken“ (Europäische Kommission 2005, S. 14).<br />

Festgelegt und konkretisiert werden diese übergreifenden Vorgaben innerhalb <strong>der</strong> Allgemeinen Verordnung<br />

(Verordnung (EG) Nr. 1083/2006), <strong>der</strong> Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr.<br />

1828/2006) und <strong>der</strong> ESF-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1081/2006).<br />

In <strong>der</strong> Allgemeinen Verordnung sind die gemeinsamen Grundsätze, Regeln und Standards für die<br />

Strukturfonds festgelegt. Artikel 9 (3) VO (EG) 1083/2006 bekräftigt als Grundsätze <strong>der</strong> Intervention<br />

die Ausrichtung auf die Ziele <strong>der</strong> integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008).<br />

Anhang IV definiert bei den Ausgabenkategorien für diese Zielvorgaben hinsichtlich Gleichstellung:<br />

� Nr. 69: Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung des Zugangs von Frauen <strong>zur</strong> Beschäftigung, <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und <strong>zur</strong> Verbesserung ihres beruflichen<br />

48 Die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) sehen die <strong>Umsetzung</strong> von Gen<strong>der</strong><br />

Mainstreaming vor. Leitlinie 18 (För<strong>der</strong>ung lebenszyklusorientierter Ansatz in <strong>der</strong> Beschäftigungspolitik) benennt<br />

als gleichstellungspolitische Ziele die erhöhte Erwerbsbeteiligung von Frauen, Beseitigung geschlechtsspezifischer<br />

Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt sowie eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit<br />

und Privatleben durch zugängliche und erschwingliche Betreuungseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> und sonstige betreuungsbedürftige<br />

Personen (Europäische Kommission 2005a). Als quantifizierte Benchmarks werden die Lissabon-<br />

Ziele (60 Prozent Frauenbeschäftigungsquote bis 2010) und die Barcelona-Ziele (Kin<strong>der</strong>betreuungsangebot für<br />

mind. 90 Prozent <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zwischen drei Jahren und Schuleintritt sowie für mind. 33 Prozent <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> unter<br />

drei Jahren).<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 425 von 452

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