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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

Das ESF-OP, bestehend aus strategischen und operativen Zielen sowie quantifizierten (Ergebnis-)<br />

Indikatoren, stellt ein vollumfängliches, landespezifisches Zielsystem <strong>im</strong> Sinne einer Landesarbeitsmarktstrategie<br />

dar. Die Indikatoren sollen es gemäß Art. 37 Abs. 1 (c) <strong>der</strong> VO (EG) 1083 (2006)<br />

ermöglichen, die Fortschritte gegenüber <strong>der</strong> Ausgangssituation und die Erreichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong><br />

Prioritätsachsen zu messen. Folglich handelt es sich be<strong>im</strong> ESF-OP um ein ergebnis- und wirkungsorientiertes<br />

arbeitsmarktpolitisches Steuerungsinstrument mit einer stringenten von oben<br />

nach unten (top-down) gerichteten Steuerungslogik.<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung werden v. a. durch drei Anfor<strong>der</strong>ungen geprägt.<br />

Erstens, das Ziel spürbarer makroökonomischer Verbesserungen <strong>der</strong> Ausgangslage (Art. 37 Abs. 1<br />

(c) <strong>der</strong> VO (EG) 1083 (2006)) in <strong>der</strong> Region. Dies macht eine entsprechende Fokussierung bzw.<br />

Konzentration <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lich. Zweitens ist die Additionalität (Art. 12 VO (EG) 1083<br />

(2006) <strong>der</strong> ESF-För<strong>der</strong>ung zu beachten. So dürfen die Beiträge aus den Strukturfonds „nicht an die<br />

Stelle öffentlicher Strukturausgaben o<strong>der</strong> diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaates“<br />

treten. Drittens die Berücksichtigung <strong>der</strong> Spezifizität <strong>der</strong> Fonds, <strong>der</strong> zufolge die „operationellen<br />

Programme […] aus einem einzigen Fonds finanziert werden“ (Art. 34 VO (EG) 1083 (2006)).<br />

Die Verantwortung für die Verwaltung und Durchführung <strong>der</strong> Operationellen Programme unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> drei o. g. Punkte liegt bei <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde (Art. 60 VO (EG) 1083<br />

(2006)). Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung gegenüber <strong>der</strong> Europäischen Kommission und<br />

dem gemäß Art. 63 VO (EG) 1083 (2006) eingerichteten Begleitausschuss muss die Fondsverwaltung<br />

die entsprechenden Instrumente haben, den Verlauf und die <strong>Umsetzung</strong> des Programms kontinuierlich<br />

zu verfolgen und zu beeinflussen.<br />

Das Operationelle Programm gilt vom Zeitpunkt seiner Genehmigung bis zum 31.12.2013. Gemäß<br />

Art. 33 Abs. 1 VO (EG) 1083 (2006) ist allerdings eine Überarbeitung <strong>der</strong> operationellen Programme<br />

sowohl auf Initiative des Landes Bremen als auch <strong>der</strong> Kommission (<strong>im</strong> Einverständnis mit<br />

dem Mitgliedsstaat) möglich, sofern (1) signifikante sozioökonomische Verän<strong>der</strong>ungen eingetreten<br />

sind, (2) wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> gemeinschaftlichen, nationalen o<strong>der</strong> regionalen Prioritäten<br />

berücksichtigt werden sollen, (3) laufende Bewertungen (gemäß Art. 48 Abs. 3 ebd.) Än<strong>der</strong>ungsbedarfe<br />

nahe legen bzw. (4) sich Durchführungsschwierigkeiten ergeben. Unabhängig vom jeweiligen<br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf bedürfen Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> <strong>im</strong> OP beschlossenen Verteilung von ESF-Mittel<br />

demnach grundsätzlich einer entsprechenden formalen Anpassung und damit <strong>der</strong> Initiierung eines<br />

Än<strong>der</strong>ungsverfahrens bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission.<br />

Insgesamt stellt das ESF-OP somit ein Zielsystem eigener und eigenständiger Qualität dar, das<br />

sich nicht auf reine Zielwerte reduzieren lässt. Vielmehr bildet es mit <strong>der</strong> ihm eigenen Steuerungslogik,<br />

den definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, den geschaffenen Gremienstrukturen und<br />

Prozessen ein Gesamtsystem von hoher Komplexität und Verbindlichkeit, das es <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong><br />

bisherigen ESF-För<strong>der</strong>ung in Bremen so nicht gab. Hieraus resultiert ein Anpassungsbedarf in Bezug<br />

auf die Strukturen, Prozesse und Instrumente.<br />

� B: Zielsystem EFRE-OP<br />

Die allgemeinen zum ESF-OP gemachten Ausführungen gelten in gleicher Weise für das EFRE-<br />

OP, das unter Fe<strong>der</strong>führung des Referates 23 des Senators für Wirtschaft und Häfen (SWH) entwickelt<br />

und am 05.07.2007 genehmigt wurde. Dieses stellt sich in <strong>der</strong> Gesamtschau wie folgt dar:<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 85 von 452

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