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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

Im Einzelnen soll das BAP <strong>im</strong> Sinne eines ‚arbeitsmarktpolitischen Gesamtbudgets’ über die Planung<br />

und Vergabe <strong>der</strong> Mittel eine koordinierte arbeitsmarktpolitische För<strong>der</strong>aktivität, einen flexiblen,<br />

an den regionalen Anfor<strong>der</strong>ungen orientierten Mitteleinsatz sowie eine hohe Transparenz herstellen.<br />

In das Gesamtbudget fielen bisher die originären Landesmittel unabhängig vom Ressort, die<br />

Komplementärmittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale<br />

Entwicklung (EFRE), <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiativen EQUAL und URBAN sowie die Mittel <strong>der</strong><br />

Ausgleichsabgabe, mit denen Maßnahmen für schwer behin<strong>der</strong>te Menschen finanziert werden. Bis<br />

<strong>zur</strong> Einführung des SGB II fielen in das Gesamtbudget auch die kommunalen Mittel <strong>der</strong> Stadt Bremen<br />

<strong>zur</strong> arbeitsmarktpolitischen För<strong>der</strong>ung nach dem BSHG.<br />

Die Bündelung <strong>der</strong> Finanzmittel <strong>im</strong> BAP soll dem Land, vertreten durch die Senatorin für Arbeit, ein<br />

signifikantes Gewicht <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> regionalen Arbeitsmarktpolitik geben, nicht<br />

zuletzt auch in Abst<strong>im</strong>mung bzw. Abgrenzung zu den an<strong>der</strong>en großen arbeitsmarktpolitischen Akteuren<br />

in <strong>der</strong> Region, insbeson<strong>der</strong>e den Agenturen für Arbeit sowie den Arbeitsgemeinschaften.<br />

Im Unterschied zu den EFRE-Mitteln des Landes Bremen, die die zuständige Fondsverwaltung<br />

(Referat 23 des Senators für Wirtschaft und Häfen (SWH) auf verschiedene zwischengeschaltete<br />

Stellen, u. a. das Referat 22 <strong>im</strong> Arbeitsressort, verteilt, werden die ESF-Mittel <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des BAP<br />

zentral durch das zuständige Referat 22 (SAFGJS) in Abst<strong>im</strong>mung mit den übrigen Ressort bewirtschaftet.<br />

Nach Einschätzung des zuständigen Referates stärkt dieses den Einfluss des Arbeitsressorts<br />

auf die Koordinierung und Verwendung <strong>der</strong> Finanzmittel.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> neuen För<strong>der</strong>periode 2007 bis 2013 ist in Abst<strong>im</strong>mung zwischen den drei<br />

Referaten 15, 21 und 22 <strong>im</strong> Laufe des Jahres 2007 eine Neuausrichtung des BAP für die Jahre<br />

2008 bis 2013 erfolgt.<br />

Das neu ausgerichtete Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) wurde von <strong>der</strong> Deputation<br />

am 04.09.2007 beschlossen (siehe Deputationsvorlage 23/07). Demnach ist das BAP für die<br />

Jahre 2008 bis 2013 auf vier zentrale Handlungsfel<strong>der</strong> (Fonds) ausgerichtet:<br />

� [1] „Strukturwandel arbeitsmarktpolitisch flankieren – Beschäftigungspotenziale ausbauen“<br />

� [2] „Kompetenzen <strong>der</strong> Menschen för<strong>der</strong>n – Individuelle Arbeitsmarktchancen stärken“<br />

� [3] „Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen – Teilhabe an Beschäftigung ermöglichen“<br />

� [4] „Schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen för<strong>der</strong>n – Integration unterstützen“<br />

In einem 5. Fonds wird das Budget für die „<strong>Umsetzung</strong>skosten“ erfasst. Dies beinhaltet die so genannte<br />

„Technische Hilfe“, die Planungen für das IAB-Betriebspanel und EQUIB sowie die Kosten<br />

für die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Programme durch die beliehenen Gesellschaften (bag, BRAG, BIG und BIS).<br />

Die Fonds sind mit Unterfonds unterlegt, mit denen die programmatischen Zielsetzungen des BAP<br />

spezialisiert werden. Dabei werden auch die jeweiligen Zielgruppen, die mit den Maßnahmen des<br />

BAP erreicht werden sollen, definiert 17 .<br />

In <strong>der</strong> Gesamtschau stellt sich das neu ausgerichtete, von <strong>der</strong> Deputation am 04.09.2007 beschlossene<br />

Zielsystem des BAP wie folgt dar:<br />

17 Siehe ausführlich: Anlage 1 – 3 <strong>der</strong> Deputationsvorlage 23/07 vom 04.09.2007.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 81 von 452

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