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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

Wesentliche Unterschiede sind:<br />

� die stärkere Gewichtung <strong>der</strong> Weiterbildung von Beschäftigen innerhalb des BAP (+2,2 Mio. €)<br />

sowie <strong>der</strong> sozialen Integration/Bekämpfung <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosigkeit (+5,9 Mio. €) sowie<br />

� die deutlich geringere Gewichtung <strong>der</strong> Ausbildung innerhalb des BAP (-12,3 Mio. €).<br />

Grundsätzlich sind solche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>im</strong> ESF-OP vorgesehenen Mittelverteilung, z. B. in<br />

Folge <strong>der</strong> Verschiebungen <strong>der</strong> regionalen Prioritätensetzungen (siehe Art 33 Abs. 1 VO (EG) 1083<br />

(2006) z. B. wie in Bremen <strong>der</strong> Fall, auf Grund neuer politischer Konstellationen möglich. Diese<br />

setzen allerdings spätestens mit <strong>der</strong> Genehmigung des OP ein formales Än<strong>der</strong>ungsverfahren voraus,<br />

in dem die Gründe für die vorgesehene Anpassung darzulegen sind. Eine Än<strong>der</strong>ung ohne Än<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

bzw. eine Vorwegnahme <strong>der</strong> Entscheidung eines Än<strong>der</strong>ungsverfahrens sind allerdings<br />

unzulässig.<br />

Für das gegenwärtig laufende Genehmigungsverfahren des OP bedeuten die identifizierten Abweichungen<br />

zudem, dass dieses nicht mehr auf <strong>der</strong> Grundlage aktueller Zahlen stattfindet. Im Falle<br />

<strong>der</strong> Genehmigung st<strong>im</strong>mt demnach das dann gültige und verbindliche ESF-OP bereits jetzt nicht<br />

mehr mit den realen Gegebenheiten überein. Da bereits jetzt <strong>im</strong> Zuge <strong>der</strong> angestoßenen Wettbewerbs-<br />

und Auswahlverfahren ein hoher Anteil <strong>der</strong> geplanten BAP-För<strong>der</strong>summe gebunden wird,<br />

ist ein erster Än<strong>der</strong>ungsantrag eigentlich bereits jetzt zwingend.<br />

Die hier festgestellte fehlende externe Kohärenz hinsichtlich <strong>der</strong> finanziellen und damit letztlich<br />

auch inhaltlichen Schwerpunktsetzung zwischen ESF-OP und BAP illustriert exemplarisch die<br />

Schwierigkeiten des Abgleichs zwischen zwei eigenständigen Zielsystemen. Deutlich wird auch,<br />

dass das bisher in <strong>der</strong> Organisation angelegte Auseinan<strong>der</strong>fallen von Ergebnisverantwortung für<br />

das ESF-OP (Referat 15) einerseits sowie Steuerungsverantwortung <strong>der</strong> BAP-Arbeitsmarktför<strong>der</strong>ung<br />

inkl. ESF-För<strong>der</strong>ung (Referat 22) an<strong>der</strong>erseits aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde problematisch<br />

sein muss.<br />

In <strong>der</strong> Gesamtschau zeigt sich, dass zwischen den beiden Zielsystemen ESF-OP und BAP trotz <strong>der</strong><br />

klaren Zuordnungsstruktur [1] sowie <strong>der</strong> inhaltlichen Nähe <strong>der</strong> strategischen und operativen Ziele [2]<br />

in <strong>der</strong> Praxis keine ausreichende Übereinst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> Detail gegeben ist. Die abweichenden finanziellen<br />

Schwerpunktsetzungen [3] spiegeln vielmehr den jeweils eigenen Charakter von ESF-OP einerseits<br />

und BAP an<strong>der</strong>erseits sowie den inhärenten Konflikt um den Vorrang des jeweiligen Zielsystems<br />

wi<strong>der</strong>. Insofern ist eine ausreichende externe Kohärenz bzw. Synchronisation zwischen den beiden<br />

Zielsystemen, die eine anfor<strong>der</strong>ungsgerechte <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung gewährleistet,<br />

nach Einschätzung <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> nicht gegeben.<br />

Unabhängig vom Synchronisationsgrad ist zudem die Sinnhaftigkeit <strong>der</strong> Existenz zweier eigenständiger<br />

Zielsysteme ganz grundsätzlich zu hinterfragen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e, wenn die Erfor<strong>der</strong>nis <strong>zur</strong><br />

Kohärenz, wie in diesem Fall, durch die hohe Verbindlichkeit des ESF-OP gegenüber <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Kommission<br />

sowie die sehr hohe finanzielle Bedeutung <strong>der</strong> ESF-Mittel für die Bremer Arbeitsmarktför<strong>der</strong>ung<br />

so hoch ist und zugleich <strong>der</strong> Anpassungsdruck so einseitig auf Seiten des BAP lastet. Diese Ausgangslage<br />

stellt das BAP zwar nicht in seiner grundsätzlichen Koordinierungsfunktion sowie seiner<br />

lokalen Verankerung, wohl aber in seiner Ausgestaltung als eigenständiges Zielsystems infrage.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 93 von 452

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