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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket II: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>inhalte<br />

6.4.14 Unterfonds V.3 Einglie<strong>der</strong>ungshilfen<br />

Ziele <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Im Unterfonds V.3 unterstützt das Land Bremen beson<strong>der</strong>s benachteiligte Arbeitslose bei <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ung<br />

in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die För<strong>der</strong>konditionen sind in <strong>der</strong> Richtlinie <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Arbeitsloser mit dem Ziel <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ung in den Arbeitsmarkt vom 30.12.2004 spezifiziert.<br />

Wesentliches För<strong>der</strong>instrument ist die zusätzliche För<strong>der</strong>ung bestehen<strong>der</strong> Instrumente <strong>der</strong> regulären<br />

Arbeitsför<strong>der</strong>ung, <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

� Einstellungszuschüsse bei Neugründungen gem. § 225ff SGB III,<br />

� Einstellungszuschüsse für Arbeitnehmer/-innen mit Vermittlungshemmnissen, sowie behin<strong>der</strong>te<br />

Menschen gem. § 217 ff SGB III i. V. m. § 421 f SGB III<br />

Die För<strong>der</strong>ung richtet sich an Unternehmen und gemeinnützigen Arbeitgebern, sowie neu gegründete<br />

Unternehmen, in denen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für die avisierte Zielgruppe geschaffen<br />

werden sollen. Hierbei hat die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Vorrang<br />

gegenüber <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bei gemeinnützigen Arbeitgebern.<br />

Die Erhaltung und Verbesserung <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit und <strong>der</strong> beruflichen Kompetenz sollen<br />

die Chancen <strong>der</strong> Zielgruppe erhöhen, auf dem ersten Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen. Die Regelför<strong>der</strong>ung<br />

des Landes beträgt bis zu 20 Prozent des zuschussfähigen Arbeitsentgelts, bei neu geschaffenen<br />

Arbeitsplätzen 30 Prozent. Gemeinnützige Arbeitgeber kann eine erhöhte För<strong>der</strong>ung von<br />

bis zu 50 Prozent gewährt werden.<br />

� Zielgruppen<br />

Die För<strong>der</strong>ung richtet sich an Arbeitslose mit beson<strong>der</strong>en Vermittlungshemmnissen, die Einwohner/-innen<br />

des Landes Bremen sind. Die Zielgruppe wird <strong>im</strong> Einzelnen wie folgt spezifiziert:<br />

� Über 55-Jährige Arbeitslose<br />

� Schwerbehin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> Gleichgestellte mit gesundheitlichen Einschränkungen<br />

� Arbeitslose unter 25 Jahren<br />

� Mitarbeiter/innen in Teilzeitbeschäftigung.<br />

Im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern legt die Richtlinie fest, dass bei <strong>der</strong><br />

Programmumsetzung die Anfor<strong>der</strong>ungen des Gen<strong>der</strong> Mainstreaming zu berücksichtigen sind, und<br />

zwecks För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit ein gleichberechtigter Zugang und Nutzen <strong>der</strong> Angebote für<br />

Frauen und Männer gleichermaßen sicherzustellen ist.<br />

Zum Zielsystem gehört auch <strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Chancengleichheit für Migrantinnen und Migranten<br />

gegenüber inländischen Geför<strong>der</strong>ten.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 330 von 452

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