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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Son<strong>der</strong>untersuchungen<br />

� ► Im Hinblick auf die Zusammensetzung <strong>der</strong> Zielgruppen bestehen Regelungs- und <strong>Umsetzung</strong>slücken.<br />

Mit <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> Jahr 2006 wurden diese teilweise geschlossen.<br />

Über den Berichtszeitraum hinweg betrachtet, finden sich in den vorgefundenen Richtlinien nur wenige<br />

Vorgaben <strong>im</strong> Hinblick auf die Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>im</strong> Programm avisierten Zielgruppen.<br />

So fehlen in <strong>der</strong> Richtlinie 2003 jegliche verbindliche Vorgaben bzgl. <strong>der</strong> Zielgruppen. Eine Zusätzlichkeit<br />

gegenüber <strong>der</strong> Zuweisung durch die Zuwendungsgeber ist somit in <strong>der</strong> Richtlinie nicht gegeben.<br />

Die Richtlinie wurde 2005 dahingehend ergänzt, dass ein gleichberechtigter Zugang und<br />

Nutzen <strong>der</strong> Angebote für Frauen und Männer gleichermaßen sicherzustellen ist. Gleiches gilt für<br />

die Zielgruppen <strong>der</strong> Migrantinnen und Migranten. Bis auf die Planung <strong>der</strong> Geschlechterverteilung<br />

ist für das Wettbewerbsverfahren des Jahres 2005 indes keine weitere Prüfung von Zielgruppen<br />

dokumentiert.<br />

Die Richtlinie 2006 legt als Zielgruppe Arbeitslose <strong>im</strong> Rechtskreis SGB II fest. Es erfolgt in <strong>der</strong><br />

Richtlinie eine Nennung von Zielgruppen (unter an<strong>der</strong>em Jugendliche, Langzeitarbeitslose mit beson<strong>der</strong>en<br />

Vermittlungshemmnissen). Die Zielgruppenzuordnung wird hierdurch präzisiert, gleichwohl<br />

erfolgt auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Richtlinie keine verbindliche Konzentration auf Zielgruppen, die über<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> genutzten Instrumente wesentlich hinausgeht.<br />

Im zugehörigen Wettbewerbsverfahren erfolgt eine Kontingentierung von Zielgruppen, indem die<br />

Plandaten aus den einzelnen Projekten (bottom-up) aufsummiert werden. Eine Quantifizierung erfolgt<br />

für die Anteile von Frauen, Jüngeren unter 25 und Älteren über 50 Jahren, sowie Migranten.<br />

Gesamt Frauen unter 25 über 50 Migrant/-innen<br />

100% 45% 7% 18% 24%<br />

Tabelle 114: Planung von Zielgruppenanteilen, Unterfonds V.1, 2006<br />

Darüber hinaus wird eine qualitative Einschätzung zu den För<strong>der</strong>anteilen von Personen mit gesundheitlichen<br />

Einschränkungen bzw. mit Behin<strong>der</strong>ung sowie Strafentlassenen bzw. Personen <strong>im</strong><br />

Strafvollzug abgegeben. Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> ist diese Kontingentierung zwar nicht vollständig,<br />

z. B. fehlen die jeweiligen Angaben <strong>der</strong> Gruppen nach Geschlecht o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anteil von Geringqualifizierten.<br />

Gleichwohl wurde hier eine Verbesserung gegenüber den früheren Regelungen<br />

erreicht.<br />

7.3.4 Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisqualität<br />

Die Ergebnisse des Programms Strukturhilfen wurden <strong>im</strong> Hinblick auf die Zusammensetzung <strong>der</strong> Teilnehmer/-innen<br />

und die Kennzahlen <strong>zur</strong> Integration auf dem Arbeitsmarkt mit <strong>der</strong> Bremischen Einglie<strong>der</strong>ungsbilanz<br />

<strong>der</strong> BA zu beschäftigungsschaffenden Maßnahmen <strong>im</strong> Rechtskreis SGB II verglichen.<br />

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 418 von 452

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