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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

Beispiele hierfür sind:<br />

� Die bisherige Landesarbeitsmarktför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des BAP war auf <strong>der</strong> Ebene des Handlungssystems<br />

v. a. durch den Ansatz einer Einzelprojektför<strong>der</strong>ung gekennzeichnet. Die Steuerung<br />

des Fachressorts, v. a. die Planung sowie das Controlling und Berichtswesen, hat sich in<br />

<strong>der</strong> Folge weniger an übergreifenden Zielen (Fonds / Unterfonds), son<strong>der</strong>n an <strong>der</strong> Projektebene<br />

orientiert. So berichtet die Fachverwaltung gegenüber <strong>der</strong> Deputation über Einzelprojekte. Die<br />

Steuerung <strong>der</strong> Projekte ist allerdings Kernaufgabe <strong>der</strong> operativen Ebene.<br />

� Im <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Auswahl von Projekten kommt den Gesellschaften in <strong>der</strong> Praxis v. a. die Erfassung<br />

und Zuordnung <strong>der</strong> Projektanträge entlang <strong>der</strong> <strong>im</strong> Vorfeld in Abst<strong>im</strong>mung mit <strong>der</strong> Fachverwaltung<br />

definierten Auswahlkriterien zu. Die eigentliche Auswahl <strong>der</strong> Projekte, die <strong>im</strong> Sinne einer<br />

Steuerung entlang an Zielen durch die Gesellschaften wahrgenommen werden sollte, wird<br />

tatsächlich durch die Fachverwaltung in Abst<strong>im</strong>mung mit an<strong>der</strong>en Ressorts und arbeitsmarktpolitischen<br />

Partnern wahrgenommen. Hierzu sichtet die Fachverwaltung <strong>im</strong> Vorfeld sämtliche Antragsunterlagen<br />

<strong>der</strong> Projekte.<br />

� Die Vorgaben des Fachressorts beschränken sich nicht auf die angestrebten För<strong>der</strong>inhalte son<strong>der</strong>n<br />

umfassen Festlegungen von zum Teil sehr komplexen För<strong>der</strong>instrumenten, so z. B. Leitprojekte<br />

o<strong>der</strong> „Netzknoten“, in denen „gebündelte“ Projektanträge durch einen Antragsteller,<br />

eingereicht werden. Unabhängig von <strong>der</strong> Bewertung dieser Instrumente n<strong>im</strong>mt die Fachverwaltung<br />

damit erheblichen Einfluss auf das „Was“ und das „Wie“ <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung.<br />

Verantwortlich für diese intensive Mitwirkung des Fachressorts auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Projekte ist u. a.<br />

die Festlegung, das die Deputation auf <strong>der</strong> Basis von Einzelprojekten entscheidet und nicht, wie <strong>im</strong><br />

Sinne einer zielorientierten Steuerung angedacht, auf <strong>der</strong> Ebene des übergreifenden strategischen<br />

und operativen Zielsystems, das die För<strong>der</strong>inhalte/-ziele und das vorgesehene Budget beschreibt.<br />

In diesem Fall käme <strong>der</strong> Deputation weiterhin die zentrale Aufgabe zu, über die grundlegenden inhaltlichen<br />

und quantitativen Zielsetzungen zu entscheiden. Die Entscheidung über die konkrete<br />

Projektauswahl läge allerdings in <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Gesellschaften. Diese würden auf diese<br />

Weise die Möglichkeit erhalten, künftig in eigener Verantwortung über die Mittel und Wege <strong>zur</strong> Erreichung<br />

<strong>der</strong> vorgegebenen inhaltlichen und finanziellen Ziele zu entscheiden. Nur so eine wirkliche<br />

Ergebnisverantwortung auf Seiten <strong>der</strong> Gesellschaften gegeben bzw. einzufor<strong>der</strong>n.<br />

5.3.1.4 Ebene <strong>der</strong> Abst<strong>im</strong>mungsstrukturen<br />

Die regionale Arbeitmarktför<strong>der</strong>ung erfolgt gemäß Deputationsvorlage 23/07 vom 04.09.2007 „seit<br />

dem Jahr 2005 – nach Einführung des SGB II – in zunehmend engerer Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften<br />

und Agenturen für Arbeit“ (ebd.; S. 8). Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> um ein vielfaches<br />

höheren finanziellen und inhaltlichen Handlungsmöglichkeiten dieser zentralen arbeitsmarktpolitischen<br />

Akteure soll auf diese Weise <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben gleichermaßen eine<br />

enge Abst<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> jeweiligen Planungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>aktivitäten sowie eine beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />

regionaler Bedarfslagen <strong>im</strong> Sinne des Landes erreicht werden.<br />

Neben <strong>der</strong> Einbindung des BAP in die übergreifende regionale Arbeitsmarktför<strong>der</strong>ung bedarf es ferner<br />

einer Abst<strong>im</strong>mung des BAP selbst mit an<strong>der</strong>en beteiligten Akteuren auf <strong>der</strong> Ebene des Landes- sowie<br />

<strong>der</strong> Kommunen. Hierzu zählen v. a. die Ressorts (Senator/in für Bildung und Wissenschaft, Senator/in<br />

für Finanzen, Senator/in für Kultur, Senator/in für Umwelt etc, Senator/in für Wirtschaft und Häfen), <strong>der</strong><br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 139 von 452

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