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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Steuerungskreislauf (►‚policy life cycle’)<br />

Im Einzelnen beinhalten die Stufen folgende Steuerungsaspekte (inkl. Gen<strong>der</strong>aspekte):<br />

� Stufe 1 ► Bedarfsanalyse: Die Ermittlung des Steuerungsbedarfs (‚Warum?’) steht am Anfang<br />

des Kreislaufs. Insofern bildet eine Analyse <strong>der</strong> sozioökonomischen und soziostrukturellen Lage<br />

den Ausgangspunkt je<strong>der</strong> (arbeitsmarktpolitischen) Intervention (siehe Arbeitspapier 2 <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<br />

KOM, 2006: 7). Voraussetzung für eine adäquate <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong><br />

<strong>Rahmen</strong> des BAP ist somit eine kontinuierliche und anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Bedarfsanalyse <strong>zur</strong> Absicherung<br />

<strong>der</strong> Relevanz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung. Im <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> wird diesbezüglich die Qualität<br />

<strong>der</strong> verfügbaren Instrumente <strong>zur</strong> Sozioökonomischen Analyse unter den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Vollständigkeit<br />

und Sachgerechtheit <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> allgemeinen und spezifischen Relevanz <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung bewertet (vgl. Kap. 5.1).<br />

Innerhalb des Gen<strong>der</strong>kreislaufs beinhaltet die 1. Stufe v. a. eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Gen<strong>der</strong>situation<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf die übergeordneten Zielsetzungen <strong>der</strong> Gleichstellung (Vermeidung bzw.<br />

Reduzierung von Einkommensdisparitäten, Aufhebung <strong>der</strong> vertikalen / horizontalen Segregation<br />

am Arbeitsmarkt u. a.). Hierzu sind sozioökonomische Daten geschlechtsspezifisch differenziert<br />

darzustellen bzw. ergänzende Daten bedarfsbezogen zu erheben.<br />

� Stufe 2 ► Planung: Ausgehend von <strong>der</strong> identifizierten Bedarfslage werden auf dieser 2. Stufe die<br />

konkreten strategischen und operativen Interventionsziele <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Ausgangslage<br />

spezifiziert (‚Wohin?’), anhand von Indikatoren quantifiziert (‚Wie viel?’) sowie durch konkrete Maßnahmen,<br />

Richtlinien etc. (‚Was?’) operationalisiert.<br />

Dies gilt in gleicher Weise auch für das Thema <strong>der</strong> Gleichstellung. Dabei wird zwischen integrativen,<br />

d. h. geschlechtsdifferenzierten Zielsetzungen als Bestandteil allgemeiner För<strong>der</strong>ziele und<br />

additiven, spezifischen Gen<strong>der</strong>zielen unterschieden. Auf <strong>der</strong> Maßnahmeebene wird diese Unterscheidung<br />

mit <strong>der</strong> Doppelstrategie des Gen<strong>der</strong> Mainstreaming aufgegriffen. Demnach basiert Gen<strong>der</strong><br />

Mainstreaming auf zwei Säulen: (1) Maßnahmen, die das Ziel <strong>der</strong> Gleichstellung merklich integrieren<br />

und (2) Maßnahmen, die eine unmittelbare Ausrichtung auf Chancengleichheit in Form<br />

frauenspezifischer Maßnahmen beinhalten.<br />

Wesentliches Ergebnis <strong>der</strong> Planung als 2. Stufe des Steuerungskreislaufs ist ein quantifiziertes und<br />

operationalisiertes Ziel - und Handlungssystem (vgl. Kap. 5.2). Im <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> wird das<br />

vorgesehene Ziel- und Handlungssystem v. a. hinsichtlich seiner externen und internen Kohärenz<br />

<strong>im</strong> Sinne von innerer Stringenz und externer Übereinst<strong>im</strong>mung bewertet.<br />

� Stufe 3 ► Implementierung: Diese Stufe umfasst grundsätzlich die Schaffung adäquater organisatorische<br />

Strukturen und Prozesse (‚polity’), in diesem Fall <strong>zur</strong> Gewährleistung einer anfor<strong>der</strong>ungsgerechten<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des BAP. Dies beinhaltet u.<br />

a. eine klare Aufgabenzuordnung und –abgrenzung sowie die Herstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungs-<br />

und Handlungsfähigkeit aller mit <strong>der</strong> Steuerung beauftragten Akteurinnen und Akteure<br />

sowohl auf <strong>der</strong> strategischen als auch auf <strong>der</strong> operativen Ebene. Dabei müssen die wesentlichen<br />

<strong>Rahmen</strong>bedingungen, so die Allgemeine Verordnung <strong>der</strong> Europäischen Kommission VO (EG)<br />

1083 (2006) Berücksichtigung finden, beispielsweise hinsichtlich <strong>der</strong> dort definierten Rollen und<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Verwaltungs-, Prüf- und Bescheinigungsbehörde (Art 62 ff. ebd.).<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 51 von 452

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