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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Gen<strong>der</strong>strategie<br />

Fortkommens, zum Abbau <strong>der</strong> geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt und<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, z. B. Erleichterung des Zugangs<br />

<strong>zur</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung und zu Betreuungsmaßnahmen für abhängige Personen<br />

� Nr. 73: Maßnahmen <strong>im</strong> Hinblick auf eine verstärkte Teilnahme an <strong>der</strong> allgemeinen und beruflichen<br />

Bildung während des gesamten Lebens, einschließlich Maßnahmen (…) zum Abbau <strong>der</strong> geschlechtsspezifischen<br />

Segregation bei den Fächern (…).<br />

Artikel 11 VO (EG) 1083/2006 verlangt, dass Einrichtungen <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichstellung von<br />

Männern und Frauen in die Partnerschaft <strong>zur</strong> Verwirklichung des Programms einzubeziehen sind. In<br />

Artikel 16 wird unter <strong>der</strong> Überschrift „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskr<strong>im</strong>inierung“<br />

die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsziel vorgegeben.<br />

Entsprechend Artikel 66 (2) VO (EG) 1083/2006 werden die Aufschlüsselung von Statistiken nach<br />

Geschlecht vorgenommen, sofern die Art <strong>der</strong> Intervention es zulässt.<br />

Auf Basis von Artikel 40.2 (f) und (g) VO (EG) 1083/2006 werden diese Vorgaben in <strong>der</strong> Durchführungsverordnung<br />

aufgegriffen, und zum einen für die Jahres- und Abschlussberichte und zum an<strong>der</strong>en<br />

zu erhebenden Teilnehmendendaten genauere Angaben <strong>im</strong> Anhang gemacht. Anhang XVIII spezifiziert<br />

für die Ergebnisse und Fortschrittsanalysen <strong>der</strong> Berichte, dass bei <strong>der</strong> Übersicht über die<br />

Durchführung des operationellen Programms und <strong>der</strong> Darstellung zu den Prioritätsachsen alle Indikatoren<br />

soweit möglich nach Geschlecht aufzuschlüsseln sind 49 . Bei nicht Vorliegen ist <strong>der</strong> Kommission<br />

über den Zeitpunkt <strong>der</strong> Verfügbarkeit und <strong>der</strong> Übermittlung Mitteilung zu machen. Zudem sollen in <strong>der</strong><br />

Übersicht <strong>zur</strong> Durchführung des operationellen Programms bei <strong>der</strong> qualitativen Analyse die Wirkungen<br />

<strong>der</strong> Durchführung auf Chancengleichheit demonstriert werden. Angaben über die Wirkungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

von Chancengleichheit sollen gegebenenfalls auch in <strong>der</strong> qualitativen Analyse zu den Prioritätsachsen<br />

vorhanden sein. Anhang XXIII präzisiert, dass die Daten zu den Teilnehmenden an ESF-<br />

Vorhaben nach Prioritäten und Geschlecht aufgeschlüsselt werden sollen.<br />

Die ESF-Verordnung beinhaltet mehrere Verpflichtungen <strong>zur</strong> Gleichstellungsför<strong>der</strong>ung. Erste Verweise<br />

sind in <strong>der</strong> Begründung: Punkt sieben besagt, dass <strong>der</strong> ESF nationalstaatliche Politik unterstützt,<br />

sofern sie mit den Leitlinien und Empfehlungen u. a. <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nichtdiskr<strong>im</strong>inierung<br />

und Gleichstellung übereinst<strong>im</strong>mt; in Punkt neun und zehn wird gefor<strong>der</strong>t, dass Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

sowohl für Frauen als auch für Männer verbessert werden sollen. Ausgeführt wird das<br />

Gleichstellungsziel mit Punkt 18: „Die Mitgliedsstaaten und die Kommission müssen dafür sorgen,<br />

dass die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Schwerpunkte, die vom ESF <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Konvergenz und <strong>der</strong><br />

Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung finanziert werden, <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit<br />

und <strong>zur</strong> Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern beitragen. Ein Konzept<br />

<strong>der</strong> durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sollte mit gezielten Maßnahmen<br />

kombiniert werden, die dazu beitragen, dass mehr Frauen dauerhaft erwerbstätig sind und beruflich<br />

aufsteigen“ (Verordnung (EG) Nr. 1081/2006, S. L210/13). Es handelt sich somit um eine „Muss“-<br />

Best<strong>im</strong>mung, und nicht wie sonst häufig um eine „Kann“- o<strong>der</strong> „Soll“-Best<strong>im</strong>mung.<br />

49<br />

Die Kommission bekräftigt auch in ihrem Arbeitsdokument 2 „Indikative Leitlinien zu Bewertungsverfahren:<br />

Indikatoren für Begleitung und Bewertung“ diese Anfor<strong>der</strong>ung (Europäische Kommission 2006a).<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 426 von 452

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