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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Ausgangslage<br />

Im <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung (Stand: 17.06.2007) wird diese zusammenfassende Funktion<br />

des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) bezogen auf die Schwerpunkte <strong>der</strong><br />

o. g. Landesarbeitsmarktpolitik bestätigt. Die Finanzierung <strong>der</strong> <strong>im</strong> BAP gebündelten Arbeitsmarktpolitik<br />

erfolgt zunehmend aus Mitteln des ESF und EFRE. Wie in <strong>der</strong> Vergangenheit soll durch die<br />

Kombination von originären Landes- und Komplementärmitteln mit Mitteln <strong>der</strong> Bundesagenturen in<br />

Bremen und Bremerhaven, <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften sowie an<strong>der</strong>er Ressorts eine möglichst<br />

große Reichweite und Wirksamkeit <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen För<strong>der</strong>instrumente erreicht werden.<br />

Zwar wird in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung nicht explizit auf den eigenständigen Charakter des BAP<br />

als arbeitsmarktpolitisches Zielsystem verwiesen, doch ergibt sich diese eigene Qualität in <strong>der</strong> Folge<br />

des Beschlusses <strong>der</strong> Deputation (Deputationsvorlage 23/07) <strong>zur</strong> Neuausrichtung und künftigen<br />

Budgetierung des BAP. Demnach handelt es sich be<strong>im</strong> neuen BAP, wie bisher, um ein eigenständiges<br />

Zielsystem mit eigenen Budget- und Ergebniszielen. Letztere werden allerdings erst in den<br />

entsprechenden För<strong>der</strong>grundsätzen, Wettbewerbsaufrufen etc. formuliert, die das BAP auf <strong>der</strong> Ebene<br />

des Handlungssystems operationalisiert.<br />

Die Folge: Be<strong>im</strong> BAP handelt es sich auf Grundlage des Deputationsbeschlusses um ein eigenständiges<br />

Ziel- und Handlungssystem.<br />

� Die För<strong>der</strong>schwerpunkte des BAP haben sich auf Grund <strong>der</strong> Arbeitsmarktreformen auf Bundesebene<br />

(2005) bereits <strong>im</strong> Laufe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2000 bis 2006 deutlich verän<strong>der</strong>t. Diese<br />

Verän<strong>der</strong>ungen sind <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Neustrukturierung weiterhin zu beachten.<br />

Das För<strong>der</strong>volumen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des BAP hat sich zwischen 2003 und 2006 v. a. in Folge <strong>der</strong> Arbeitsmarktreformen<br />

3 auf Bundesebene um rund 54 Prozent von 51,8 auf 22,8 Mio. Euro verringert.<br />

TEuro<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

Höhe des BAP-Finanzvolumens 2000 - 2006 nach Finanzierungsquellen in TEuro<br />

(Quelle: VERA; Auswertung: Steria Mummert Consulting)<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 41 von 452<br />

Weitere Mittel<br />

kommunale Mittel des AfSD<br />

Landesm.: Sen. f. Arbeit<br />

EFRE Ziel 2<br />

ESF Ziel 3<br />

Abbildung 3: Entwicklung des BAP-För<strong>der</strong>volumens nach Finanzierungsquellen (2000 - 2006)<br />

3 Gesetze für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I bis IV)

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