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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Son<strong>der</strong>untersuchungen<br />

� Richtlinie <strong>zur</strong> Durchführung des Landesprogramms „Strukturhilfen für Beschäftigung, Qualifizierung<br />

und Personalentwicklung“ vom 30.12.2004.<br />

� Richtlinie für das Strukturhilfeprogramm in <strong>der</strong> Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Freien Hansestadt<br />

Bremen vom 19. April 2006.<br />

� Wettbewerbsaufrufe.<br />

Die För<strong>der</strong>ung wurde operativ in mehreren Wettbewerbsverfahren umgesetzt. Zwei dieser Wettbewerbsverfahren<br />

(in den Jahren 2005 und 2006) werden <strong>im</strong> Weiteren darauf überprüft, inwiefern<br />

konkrete Vorgaben <strong>im</strong> Hinblick auf die Zusätzlichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> Antragsverfahren abgebildet<br />

und bewertet werden.<br />

� Ergebnisse des Programms und Vergleichswerte aus <strong>der</strong> amtlichen Statistik.<br />

Zur Bewertung <strong>der</strong> Zusätzlichkeit sollen weiterhin die Outputs, Ergebnisse und Wirkungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

herangezogen werden. Hierfür die Ergebnisse <strong>der</strong> laufenden <strong>Evaluation</strong> exemplarisch mit<br />

externen Quellen <strong>zur</strong> Regelför<strong>der</strong>ung (z. B. die Einglie<strong>der</strong>ungsbilanzen <strong>der</strong> BA) verglichen<br />

7.3.2 Bewertung <strong>der</strong> Strukturqualität<br />

Bezogen auf die Strukturqualität stellt sich die Zusätzlichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Strukturhilfen <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong><br />

des BAP wie folgt dar:<br />

� ► Bei <strong>der</strong> Strukturhilfeför<strong>der</strong>ung handelt es sich grundsätzlich um eine Aufstockung <strong>der</strong><br />

bestehenden Regelför<strong>der</strong>ung.<br />

Die Strukturhilfeför<strong>der</strong>ung bezuschusst Verwaltungs- und Personalkosten von Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> Regelför<strong>der</strong>ung (Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen<br />

sowie Arbeitsgelegenheiten gem. SGB II bzw. SGB III sowie in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Berichtszeitraums<br />

auch Arbeitsgelegenheiten gem. BSHG), die <strong>im</strong> Hinblick auf die Deckung von Verwaltungs-,<br />

Personal, und Qualifizierungskosten För<strong>der</strong>lücken aufweist. So werden diese Kosten in<br />

<strong>der</strong> Regelför<strong>der</strong>ung nur teilweise in Form von geringen Pauschalsätzen getragen. In <strong>der</strong> Ergänzung<br />

liegt somit die Zusätzlichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das BAP.<br />

Ab 2006 wurde das Zielsystem dahingehend ergänzt, dass die För<strong>der</strong>ung zu einer verstärkten Profilbildung<br />

<strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Dienstleister beitragen soll, u. a. indem Träger ihre jeweiligen<br />

Kompetenzen zusammenführen. Auch hierbei handelt es sich um eine Zusätzlichkeit gegenüber<br />

<strong>der</strong> Regelför<strong>der</strong>ung, die dieses Ziel nicht vorsieht.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 413 von 452

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