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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Arbeitspaket I: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen<br />

lungssystem zu. Die ESF-Fondsverwaltung muss den Vorschlägen zu den För<strong>der</strong>konditionen etc.<br />

<strong>im</strong> Einzelfall zust<strong>im</strong>men. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Planung des ESF-OP inkl.<br />

<strong>der</strong> dort formulierten Zielwerte <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Operationalisierung des BAP berücksichtigt wird.<br />

� Implementierung ► Die ESF-Verwaltungsbehörde ist für die ordnungsgemäße Durchführung des<br />

Operationellen Programms sowie die Implementierung eines adäquaten Verwaltungs- und Kontrollsystems<br />

verantwortlich. Hierzu zählt auch die Einführung von Verfahren <strong>zur</strong> Gewährleistung <strong>der</strong><br />

definierten Prüfpfade (Art. 60 (f) VO EG 1083 (2006)), <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Bescheinigungsbehörde<br />

sowie die Benennung von Zwischengeschalteten Stellen, die „einige o<strong>der</strong> sämtliche Tätigkeiten<br />

<strong>der</strong> Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde unter <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Behörde“ (Art.<br />

59 (2) ebd.) ausführen. Insofern kommt <strong>der</strong> ESF-Verwaltungsbehörde zumindest bezogen auf die<br />

ESF-kofinanzierten arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten auch die Aufgabe <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen <strong>Umsetzung</strong>sstrukturen (Art. 58 ff. ebd.) zu. Diese muss mit <strong>der</strong> Fachaufsicht durch<br />

das BAP-Referat abgeglichen werden. Insofern bedürfen die inhaltlichen Weisungen des BAP-<br />

Referats, die sich auf ESF-Maßnahmen beziehen, <strong>der</strong> Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> ESF-Verwaltungsbehörde.<br />

Inwieweit dieses tragfähig ist, muss <strong>im</strong> Zuge <strong>der</strong> laufenden Konzeption des Verwaltungs- und Kontrollsystems<br />

best<strong>im</strong>mt werden.<br />

� <strong>Umsetzung</strong> ► Die Beauftragung <strong>der</strong> operativen Ebene obliegt dem BAP-Referat. Gleichwohl<br />

müssen alle Aufträge, die sich auf ESF-Maßnahmen beziehen, vom ESF-Referat unter dem Gesichtspunkt<br />

<strong>der</strong> Kohärenz geprüft und bestätigt werden.<br />

� Controlling ► Die ESF-Verwaltungsbehörde soll für Controlling <strong>der</strong> gesamten Landesarbeitsmarktpolitik<br />

verantwortlich zeichnen. Hierunter fallen <strong>der</strong> Soll-/Ist-Abgleich von För<strong>der</strong>inhalten und<br />

angestrebten För<strong>der</strong>wirkungen, die Datenanalyse und –interpretation für alle Berichtskreise sowie<br />

die Berichterstattung über den <strong>Umsetzung</strong>sstand <strong>der</strong> ESF-För<strong>der</strong>ung. Die Berichte zum <strong>Umsetzung</strong>sstand<br />

des BAP werden von <strong>der</strong> ESF-Verwaltungsbehörde in ihrer Funktion als Controllingstelle<br />

vorbereitet und dem BAP-Referat <strong>zur</strong> Abst<strong>im</strong>mung vorgelegt. Ausgehend von den Ergebnissen<br />

des Soll-Ist-Vergleichs bzw. den Soll-Soll-Vergleichen (also <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> BAP-<br />

Planung und <strong>der</strong> ESF-Planung) sowie <strong>der</strong> Schlussfolgerungen hinsichtlich <strong>der</strong> planmäßigen <strong>Umsetzung</strong><br />

des ESF-OP nutzt die ESF-Verwaltungsbehörde das Controlling als Grundlage für die Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit dem BAP-Referat, z. B. um Anpassungen an geplanten Wettbewerbsverfahren o<strong>der</strong><br />

ähnlichem vorzunehmen. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse des Controllings als Basis für<br />

weitergehende Analysen und Bewertungen herangezogen.<br />

� Bewertung ► Ausgehend von den Erkenntnissen bzgl. des <strong>Umsetzung</strong>sstands des ESF-OP initiiert<br />

die ESF-Verwaltungsbehörde entsprechende Bewertungen, die ggf. <strong>zur</strong> Begründung von Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />

herangezogen werden können.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 152 von 452

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