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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Ausgangslage<br />

– Art. 16 ► Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskr<strong>im</strong>inierung<br />

Die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie <strong>der</strong> Gleichstellungsaspekt insgesamt sollen<br />

auf allen Stufen <strong>der</strong> Durchführung (!) <strong>der</strong> Fondstätigkeit geför<strong>der</strong>t werden. Insofern handelt<br />

es sich hier nicht nur um eine inhaltliche, son<strong>der</strong>n auch um eine prozessuale Anfor<strong>der</strong>ung<br />

(Art. 16 (1)). In gleicher Weise soll die För<strong>der</strong>ung jegliche Form <strong>der</strong> Diskr<strong>im</strong>inierung auf<br />

Grund des Geschlechts, <strong>der</strong> Rasse o<strong>der</strong> ethnischer Herkunft, <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung,<br />

einer Behin<strong>der</strong>ung, des Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sexuellen Ausrichtung verhin<strong>der</strong>n. (Art. 16<br />

(2)).<br />

– Art. 17 ► Nachhaltige Entwicklung<br />

Be<strong>im</strong> Einsatz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel müssen die Ziele <strong>der</strong> Fonds <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung<br />

und <strong>der</strong> gemeinschaftlichen För<strong>der</strong>ung des Ziels des Schutzes und <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Umwelt beachtet werden.<br />

� Anfor<strong>der</strong>ungen an die prozessuale <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung:<br />

– Art. 33 ► Überarbeitung <strong>der</strong> operationellen Programme (Än<strong>der</strong>ungsverfahren)<br />

Ein Operationelles Programm kann auch <strong>im</strong> Verlauf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode verän<strong>der</strong>t werden,<br />

und zwar bei signifikanten sozioökonomischen Verän<strong>der</strong>ungen (Art. 33 (1) a), Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> gemeinschaftlichen, nationalen o<strong>der</strong> regionalen Prioritäten (Art. 33 (1) b), in Folge von<br />

Bewertungen, die eine Überarbeitung nahe legen (Art. 33 (1) c) o<strong>der</strong> bei erkennbaren Durchführungsschwierigkeiten<br />

(Art. 33 (1) d). Die Än<strong>der</strong>ungen des Operationellen Programms laufen<br />

nach einem definierten Verfahren mit vorgegebenen Fristen unter Beteiligung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission<br />

– Art. 34 ► Spezifizität <strong>der</strong> Fonds<br />

Die operationellen Programme werden <strong>im</strong> Ziel ‚Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung’<br />

aus einem einzigen Fonds (ESF o<strong>der</strong> EFRE) finanziert (Art. 34 (1)).<br />

– Art. 37 ► Die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfonds muss einer zielorientierten Steuerung anhand<br />

von Output- und Ergebnisziele (► <strong>Umsetzung</strong> eines top-down-Ansatz) folgen.<br />

Gemäß Art 37 (1) c) muss das Operationelle Programm Angaben über die Prioritätsachsen<br />

und ihre spezifischen Ziele enthalten. Die Ziele sind unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips<br />

mit Hilfe einer begrenzten Zahl von Ergebnisindikatoren zu quantifizieren. Diese<br />

Indikatoren müssen es ermöglichen, die Fortschritte gegenüber <strong>der</strong> Ausgangssituation und<br />

die Erreichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Prioritätsachsen zu messen. Entsprechend ist <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfonds gleichermaßen eine Quantifizierung <strong>der</strong> Ziele, eine kontinuierliche<br />

Ergebniskontrolle sowie ein stetiger Bezug <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> sozioökonomischen<br />

Ausgangslage sicherzustellen. Darüber hinaus muss die För<strong>der</strong>ung dem Grunde nach die<br />

Chance auf eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> makroökonomischen Ausgangslage bieten. Dies erfor<strong>der</strong>t<br />

eine entsprechende Fokussierung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung.<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 47 von 452

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