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Evaluation zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel im Rahmen ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturfondsför<strong>der</strong>ung <strong>im</strong> BAP<br />

Gen<strong>der</strong>strategie<br />

Es wird deutlich, dass sich die Logik <strong>der</strong> För<strong>der</strong>grundsätze hinsichtlich Chancengleichheit nicht konsequent<br />

auf die <strong>im</strong> ESF-OP genannten Ziele und Zielgrößen bezieht. Zum Teil erfolgt eine Konzentration<br />

auf die horizontale und vertikale Segregation am Arbeitmarkt, wobei an<strong>der</strong>e Zielgrößen als die <strong>im</strong> OP<br />

genannt werden. Teilweise werden pauschale Vorgaben an die Antragsteller gemacht (<strong>Umsetzung</strong><br />

von Gen<strong>der</strong> Mainstreaming), die jedoch in dieser Form einen Nachweis zu best<strong>im</strong>mten Beiträgen <strong>zur</strong><br />

Chancengleichheit nicht gewährleisten. Dabei wird zwar betont, dass Zugangsbarrieren abgebaut<br />

werden sollen. Wenn jedoch zum Beispiel für eine Weiterbildungsmaßnahme ein pauschaler Eigenbeitrag<br />

erhoben wird, kann dies aufgrund <strong>der</strong> Einkommensdisparität von Frauen und Männern eine indirekte<br />

Barriere für best<strong>im</strong>mte Frauen darstellen.<br />

In den Deputationsvorlagen zu den drei Programmen mit jeweils fünf o<strong>der</strong> sechs Unterfonds sind spezifische<br />

Zielgruppen und in diesen Zielwerte für den Frauenanteil ausgewiesen. So sind dies für die<br />

Bremer Fachkräfteinitiative für die Fachebene bei den Meister/innen, Techniker/innen, Hochschulabsolvent/innen<br />

sowie Multiplikator/innen 35 Prozent Frauen und bei den Facharbeiter/innen und Fachangestellten,<br />

Seiteneinsteiger/innen und Studienabbrecher/innen 40 Prozent. Bei Un- und Angelernten<br />

wird ein Anteil von 45 Prozent angestrebt. Der angestrebte Anteil <strong>der</strong> Frauen an <strong>der</strong> Zielgruppe „Ältere“<br />

beträgt 42 Prozent.<br />

Für den För<strong>der</strong>grundsatz Beratung wird für die Frauenberatung ein Anteil von 100 Prozent konstatiert,<br />

auffällig hoch ist hier <strong>der</strong> Anteil des Anteils an Migrantinnen von 50 Prozent. Die Berufsorientierungsberatung<br />

für Schüler/innen soll 45 Prozent Mädchen bzw. Frauen erreichen, nur die stadtteilnahe Jugendberatung<br />

soll Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männer zu gleichen Teilen erreichen. Niedriger<br />

ist <strong>der</strong> angestrebte Anteil von Frauen wie<strong>der</strong>um bei den unabhängigen Beratungsstellen für Arbeitssuchende<br />

und Beschäftigte in beruflichen Umbruchsituationen. Die Mütterzentren wie<strong>der</strong>um sollen<br />

wie<strong>der</strong>um lediglich 80 Prozent Frauen erreichen. Im Landesprogramm „Bremen produktiv und<br />

integrativ“ sollen Frauen entsprechend Ihres Anteils an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Arbeitslosen geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Fazit: In allen För<strong>der</strong>grundsätzen und den entsprechenden Deputationsvorlagen ist das Thema Chancengleichheit<br />

enthalten. Insgesamt bestätigt sich jedoch auf dieser Ebene das Bild einer ‚Bottom-up’<br />

Steuerungslogik bzw. einer Delegation <strong>der</strong> Steuerungsaufgabe Gen<strong>der</strong> Mainstreaming an die operative<br />

Ebene, da keine systematische Zuordnung von Chancengleichheitszielen zu den jeweiligen För<strong>der</strong>grundsätzen<br />

und Unterfonds ersichtlich ist. Die Bündelung von Gleichstellungszielen in einem Unterfonds<br />

2.5 „Arbeitsmarktchancen für Frauen unterstützen – Frauen in <strong>der</strong> Wirtschaft stärken“ kann<br />

als Beitrag <strong>zur</strong> Doppelstrategie Gen<strong>der</strong> Mainstreaming Wirkung entfalten. Es gilt jedoch weiterhin <strong>im</strong><br />

<strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> Steuerung und <strong>Umsetzung</strong> aller weiteren Unterfonds das Querschnittsziel Chancengleichheit<br />

<strong>im</strong> jeweiligen För<strong>der</strong>bereich zu verfolgen.<br />

Analog <strong>zur</strong> Abbildung 13 (vgl. Seite 89) müsste auch für das Querschnittsziel Chancengleichheit eine<br />

Zielsystematik entwickelt werden. Ausgehend von den Gleichstellungszielen (siehe Kapitel 8.1), hätte<br />

eine Zuordnung auf einzelne Unterfonds zu erfolgen. Zwar gibt es wie oben ausgeführt, eine klare<br />

Zuordnung von BAP-Unterfonds zu spezifischen Zielen des ESF-OP. Dies kann jedoch nicht in gleicher<br />

Weise für die Zuordnung <strong>der</strong> Chancengleichheitsziele behauptet werden. Der Vergleich <strong>der</strong> Zuordnungen<br />

zeigt, dass die <strong>im</strong> ESF-OP genannten Ziele in den För<strong>der</strong>grundsätzen nur teilweise operationalisiert<br />

werden. Die Gen<strong>der</strong>-Indikatoren <strong>im</strong> ESF hinsichtlich <strong>der</strong> Klassifizierung von Projekten in<br />

BAP-<strong>Evaluation</strong>-Schlussberichtv01.doc<br />

9. Mai 2008<br />

© Steria Mummert Consulting AG Seite 438 von 452

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