28.05.2013 Aufrufe

Protokoll [ PDF , 2 MB] - SPD

Protokoll [ PDF , 2 MB] - SPD

Protokoll [ PDF , 2 MB] - SPD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BERICHT DES GENERALSEKRETÄRS<br />

Mit Beschluss der neuen Schuldenregel im Sommer 2009 aufgrund eines Kompromisses<br />

zwischen CDU und <strong>SPD</strong> wurde die Arbeit in der Projektgruppe eingestellt.<br />

Ad-hoc Gruppe „Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen”<br />

Das Präsidium hat am 10. Dezember 2007 die Einsetzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe<br />

zum Thema „Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen” beschlossen<br />

und damit einen Prozess in der Großen Koalition ausgelöst, der nicht nur Änderungen<br />

bei Vorstandsvergütungen und -abfindungen fordert, sondern konkret handelt. Ohne<br />

die Initiative der <strong>SPD</strong> und ihre Vorarbeiten wäre nichts passiert. Die Union beließ es<br />

bei Absichtserklärungen.<br />

Ein befriedigendes Ergebnis ist immerhin erzielt worden: Die Entwicklung zu einer<br />

immer größeren Abkoppelung der Managergehälter von der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />

wird mit dem Gesetz verlangsamt.<br />

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat am 28. April 2008 Forderungen vorgelegt, mit denen<br />

die <strong>SPD</strong> im Herbst 2008 in die Verhandlungen mit der Union gegangen ist. Sie<br />

wurden mit dem am 18. Juni 2009 verabschiedeten „Gesetz zur Angemessenheit von<br />

Vorstandsvergütungen (VorstAG)“ beendet.<br />

Leider ist die Union nicht den ganzen Weg mitgegangen. Sie hat sich unserem Vorschlag<br />

verweigert, die Vorstandsbezüge über die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit<br />

von Vorstandsbezügen- und Abfindungen zu beschränken. Die Union trug<br />

auch unsere Forderung nicht mit, dass zum Wohl eines Unternehmens nicht nur das<br />

Wohl des Unternehmens selbst, seiner Mitarbeiter und Aktionäre gehören, sondern<br />

auch das Wohl der Allgemeinheit.<br />

Die Ad-hoc Gruppe kam zu folgenden Ergebnissen: Die Anreizsysteme bei variablen<br />

Vergütungen sollen an einer langfristigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet<br />

sein, insbesondere durch mehrjährige Bezugsgrundlagen. Das Einlösen von Aktienoptionen<br />

soll erst nach vier Jahren nicht nach zwei Jahren möglich sein Grundsätzlich<br />

soll eine Begrenzungsmöglichkeit von variablen Bezügen für außergewöhnliche<br />

Entwicklungen vorgesehen werden. Die Regeln für eine nachträgliche Kürzung von<br />

Vorstandsbezügen in Fällen einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Lage des Unternehmens werden verschärft. Über Vorstandsgehälter muss in Zukunft<br />

der gesamte Aufsichtsrat entscheiden, nicht mehr nur Ausschüsse des Aufsichtsrates.<br />

Die individuelle Offenlegungspflicht für Versorgungsbezüge wird weiter verschärft. Bei<br />

Haftungsansprüchen in einem Schadensfall gibt es einen Selbstbehalt/Selbstbeteiligung<br />

der Manager; mindestens 10 Prozent des Schadens, höchstens das Anderthalbfache des<br />

Jahresfestgehalts müssen sie selbst tragen. Die Haftungsbedingungen für Aufsichtsräte<br />

bei Festlegung von unangemessenen Vorstandsgehältern werden verschärft.<br />

556<br />

PROTOKOLL PARTEITAG DRESDEN 2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!