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Protokoll [ PDF , 2 MB] - SPD

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Geschäftsordnung<br />

GESCHÄFTSORDNUNG<br />

1. Stimmberechtigte Mitglieder sind laut § 15 Organisationsstatut die von den Bezirken<br />

gewählten Delegierten und die Mitglieder des Parteivorstandes. Die Mitglieder<br />

des Gewerkschaftsrates haben auf dem Parteitag Rederecht.<br />

2. Der Parteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten<br />

Delegierten anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt.<br />

Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt der Parteitag als<br />

beschlussfähig.<br />

3. Die Beschlüsse des Parteitages werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst,<br />

soweit das Statut der Partei nichts anderes vorschreibt.<br />

4. Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt fünf Minuten.<br />

5. Die Diskussionsredner/Diskussionsrednerinnnen erhalten in der Reihenfolge ihrer<br />

Wortmeldungen das Wort. Die Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen.<br />

6. Berichterstatter/Berichterstatterinnen können außerhalb der Reihenfolge der<br />

Wortmeldungen das Wort erhalten.<br />

7. Die Berichterstatter/Berichterstatterinnen der Antragskommission haben die<br />

Stellungnahme der Antragskommission zu begründen. Erhält der Sprecher/die<br />

Sprecherin der Antragskommission nach Schluss der Debatte nochmals das Wort,<br />

und äußert er/sie sich zur Sache, ist damit die Debatte erneut eröffnet.<br />

8. Anträge aus der Mitte des Parteitages (Initiativanträge) werden behandelt, soweit<br />

der Parteitag dem zustimmt. Die Anträge müssen von 40 Stimmberechtigten aus<br />

fünf Bezirken unterstützt werden.<br />

9. Änderungsanträge, die nach Ablauf der Antragsfrist des §18 Abs 2 Organisationsstatut<br />

eingegangen sind, sind nur zulässig, wenn sie von stimmberechtigten Parteitagsdelegierten<br />

mündlich begründet werden und sich auf den Text behandelter<br />

Anträge beziehen. Wesentliche und umfangreiche Änderungen vorliegender Anträge<br />

müssen schriftlich rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht werden. Die<br />

Entscheidung darüber, welcher Änderungsantrag als wesentlich und umfangreich<br />

zu qualifizieren ist, trifft das Parteipräsidium.<br />

10. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden.<br />

Die Antragsteller erhalten außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsredner/<br />

Diskussionsrednerinnen das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten<br />

beträgt drei Minuten.<br />

PROTOKOLL PARTEITAG DRESDEN 2009 7

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