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Der Jahrhundertbetrug

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nachfolgenden Gerichtsverfahren in Israel sowie der diesbezüglichen<br />

Propaganda scheint die veröffentlichte Meinung den Prozessen<br />

wieder verstärkt zuzustimmen, wenn auch nur in organisierten<br />

Schwerpunktbereichen. Für diesen außergewöhnlichen<br />

Gesinnungswandel mag es mancherlei Gründe geben. Mir will es<br />

allerdings scheinen, daß der Grund dafür in dem Umstand zu suchen<br />

ist, daß mitten in Friedenszeiten, die für gewöhnlich keine<br />

hysterische Atmosphäre aufweisen, die Aufmerksamkeit der Welt<br />

bewußt auf eine Geschichte mit besonders makabrem Inhalt gelenkt<br />

werden sollte : Das Töten, hauptsächlich in „Gaskammern“, in<br />

denen Millionen von Juden (gewöhnlich spricht man von 6<br />

Millionen) jeden Alters und Geschlechts während des Krieges<br />

ermordet worden sein sollen.<br />

Angeblich war das ein wesentlicher Teil eines Programmes zur<br />

sogenannten „Endlösung“, um Europa „judenfrei“ zu machen.<br />

Gerald Reitlingers Buch „Die Endlösung“, 2. Ausgabe 1968, wird<br />

dabei als das beweiskräftigste und genaueste angesehen. Raul<br />

Hilbergs „Die Ausrottung der europäischen Juden“ (1961) erzählt<br />

im wesentlichen die gleiche Geschichte. Hilbergs Buch ist bislang<br />

nicht ins Deutsche übersetzt worden, hingegen erschien bereits die<br />

erste Ausgabe von Reitlingers „Die Endlösung“ im Jahre 1953 in<br />

deutscher Sprache. Weitere Abhandlungen der gleichen Art sind<br />

Nora Levins „Die Massenvernichtung“ (1968) und auch noch<br />

verschiedene Bücher von Leo Poliakov, nicht zuletzt das 1975 neu<br />

erschienene Werk von Lucy S. Dawidowicz „<strong>Der</strong> Krieg gegen die<br />

Juden 1933 bis 1945“.<br />

Um zunächst auf die Frage zurückzukommen, ob die<br />

„Kriegsverbrecherprozesse“ angemessen gewesen seien, so muß sich<br />

doch jeder sagen, daß sie — zumindest! — auf sehr wackeligen<br />

Gesetzesgrundlagen standen. Trotzdem laufen noch immer etliche<br />

Menschen mit der Behauptung herum, daß diese Prozesse immerhin<br />

nützlich gewesen seien, zumal sie die in jedem Krieg allgemein<br />

vorkommenden Auswüchse ausgeklammert hätten. So sagen sie<br />

denn, außergewöhnliche Verbrechen wie die Ausrottung der<br />

europäischen Juden hätten eben außergewöhnliche Maßnahmen<br />

erfordert. Eine derartige Grausamkeit müsse nicht nur bestraft<br />

werden, sie müsse auch klar herausgestellt werden, so sagen sie.<br />

Ich denke nicht daran, in diesem Buche die Frage aufzuwerfen,<br />

welcher Grad von Grausamkeit welche Maßnahmen von<br />

Gesetzeswidrigkeit rechtfertigt. Hier steht vielmehr eine<br />

außergewöhnlich schwergewichtige Frage zur Debatte : Tatsache ist<br />

doch, daß außer den „Beweisen“, die durch diese Prozesse erst<br />

gezeugt wurden, es keinerlei andere Anhaltspunkte dafür gibt, daß<br />

das Programm für die Ermordung von Juden überhaupt existierte.<br />

Man braucht nur die Quellen zu prüfen, die Hilberg und Reitlinger<br />

benutzt haben, um dies zu erkennen. Wenn diese Prozesse nicht<br />

stattgefunden hätten, dann würde keiner, der das Vorhandensein<br />

eines Judenvernichtungsprogrammes behaupten würde, bei<br />

Aufforderung irgendwelches Beweismaterial dafür erbringen<br />

können. Abgesehen von Hilbergs und Reitlingers Büchern sind die<br />

wenigen anderen ebensowenig beweiskräftig. Die Frage, ob über die<br />

Vernichtung der Juden zu Gericht gesessen werden sollte oder nicht,<br />

war also nicht einfach die, ob über Massenmord geurteilt werden<br />

sollte oder nicht. Anders als bei gewöhnlichen Mordfällen bestanden<br />

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