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Der Jahrhundertbetrug

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Männer vor Gerichtsverfahren bewahren würden. Dann gab es einen<br />

weiteren Trick, wenn ein Gefangener die Mitarbeit verweigerte : Man<br />

veranstaltete ein Scheingerichtsverfahren. Dazu brachte man den<br />

Gefangenen in einen Raum, in dem Zivilisten, in amerikanische<br />

Uniformen gesteckt, an einem schwarz überzogenen Tisch saßen, in<br />

dessen Mitte ein Kruzifix und zwei Kerzen als einzige Beleuchtung<br />

standen. Dieses „Gericht“ setzte dann ein Scheinverfahren in Gang,<br />

das mit einem Scheintodesurteil endete. Später versprach man dem<br />

„Verurteilten“, daß er begnadigt werden würde, wenn er mit den<br />

Anklägern zusammenarbeiten und das nötige „Beweismaterial“<br />

liefern würde. Manchmal drohten die Vernehmer, die Gefangenen<br />

den Sowjets auszuliefern. In vielen Fällen drohte man mit Entzug<br />

der Lebensmittelkarten für die Familie, oder auch mit anderen<br />

Erschwernissen für sie, wenn anders keine Mitarbeit erreicht werden<br />

konnte.<br />

Die amtlichen (im Unterschied zu den Schein-) Gerichtsverfahren<br />

waren ebenfalls bewußter Hohn auf jede rechtmäßige<br />

Prozeßführung. Die Farce nahm ihren Anfang mit der „Anklageschrift“,<br />

die nur allgemeine Hinweise und weit auslegbare Begriffe<br />

von Verbrechen aufzeigte, die angeblich in den Jahren 1942 bis 1945<br />

von dem KZ-Lager-Personal begangen worden sein sollen, und ging<br />

dann dazu über, eine lange Namensliste von Angeklagten vorzulegen,<br />

die man beschuldigte, den aufgestellten extremen Allgemeinplätzen<br />

gemäß kriminell zu sein. Bestimmte Verbrechen von bestimmten<br />

Personen zu bestimmten Zeiten waren nicht Gegenstand der Anklage<br />

(z. B. Dokument 3590-PS).<br />

In einigen Fällen war der Rechtsberater ein Amerikaner ohne<br />

jegliche Jura-Ausbildung, der zudem noch nicht einmal deutsch<br />

sprechen konnte. Sachkundige Dolmetscher waren zu den Prozessen<br />

nicht zugelassen. Den „Anklägern“ mangelte es ebenfalls an juristischer<br />

Vorbildung, und bei dem Gericht, das aus zehn amerikanischen<br />

Heeresoffizieren bestand, war es nicht anders. Ein einziger<br />

ausgebildeter Jurist war dabei, dessen Entscheidung über die<br />

Zulassung des Beweismaterials endgültig war. Es gab Gerichtsverfahren<br />

gegen 1.672 Mann; von diesen wurden 1.416 verurteilt,<br />

davon 420 zum Tode.<br />

Während die Anklagebehörde durch ganz Europa nach Zeugen<br />

jagen konnte, und Deutsche — wenn nötig — durch Torturen oder<br />

auf andere Weise gezwungen wurden, „Beweismaterial“ zu liefern,<br />

waren indessen die Angeklagten von der Außenwelt abgeschnitten,<br />

ohne Geldmittel und nicht in der Lage, irgendjemanden zu ihrer<br />

Verteidigung heranzuziehen. Hinzu kommt, daß die „VVN“<br />

(„Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“) in einem Propagandafeldzug<br />

ehemaligen Insassen von KZ-Lagern verboten hatte,<br />

als Entlastungszeugen aufzutreten.<br />

<strong>Der</strong> amerikanische Rechtsanwalt George A. McDonough verfügte<br />

über ganz besondere Erfahrungen, war er doch sowohl als Ankläger<br />

als auch in der Position eines Verteidigers, später sogar als Mitglied<br />

des Berufungsgerichts und Unparteiischer im Ausschuß für<br />

Gnadengesuche bei den Kriegsverbrecherprozessen tätig gewesen.<br />

1948 schrieb er im „New York Times“ einen Artikel, worin er sich<br />

darüber beklagte, daß für diese Gerichte jede gesetzliche Grundlage<br />

gefehlt habe. Weiterhin schrieb er, daß „in neun von zehn Fällen<br />

weder frühere Gerichtsentscheidungen noch Gesetzbücher eine<br />

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