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Der Jahrhundertbetrug

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dieser Aussage liegt darin begründet, daß sie gemacht wurde, bevor es<br />

den Deutschen bekannt war, daß die alliierten Tribunale ohne<br />

Rücksicht auf Tatbestände unerschütterlich von der Realität der<br />

Vernichtungen ausgingen. Obwohl somit Kramers Darlegung einer<br />

sonst anzutreffenden „Prozeß-Logik“ entbehrt, stimmt sie völlig mit<br />

dem überein, was wir hier vorgelegt haben. (Kramers Aussage =<br />

Anhang D) : Krematorien gab es in jedem der Konzentrationslager.<br />

In einigen Lagern war die Zahl der Sterbefälle ziemlich hoch, vor<br />

allem in Auschwitz, das ja ein großes Lager war und eine<br />

dementsprechend ausgedehnte Einäscherungsanlage benötigte.<br />

Kramers Erklärung ist, was die beklagenswerten Zustände der Lager<br />

anbetrifft, recht offen und enthält auf diese Weise eine zutreffende<br />

Schilderung der Lager. In bezug auf die Greuel versicherte er :<br />

„Ich habe von den Behauptungen ehemaliger Häftlinge in Auschwitz gehört,<br />

die sich auf eine dortige Gaskammer bezogen, auf Massenerschießungen und<br />

Auspeitschungen, auf Grausamkeiten dort beschäftigter Wachleute, und daß<br />

dies alles entweder in meiner Gegenwart oder mit meinem Wissen geschehen<br />

sei. Alles, was ich dazu sagen kann, ist, daß es von Anfang bis Ende unwahr<br />

ist.“<br />

Später rückte Kramer — sofern man seiner zweiten Erklärung<br />

vertrauen kann, bzw. der diesbezüglichen Veröffentlichung<br />

(ebenfalls im Anhang D) — von seinem festen Standpunkt ab, gab die<br />

Existenz einer Gaskammer in Auschwitz zu, verneinte jedoch nach<br />

wie vor eine eigene Verantwortung hierfür. Die Vernichtungen<br />

hätten der unmittelbaren Kontrolle der zentralen Lagerverwaltung<br />

in Auschwitz I unterstanden. In seinem Prozeß gab Kramer zwei<br />

Gründe für diese sich widersprechenden Erklärungen an : 6<br />

„<strong>Der</strong> erste ist, daß mir bei meiner ersten Erklärung gesagt wurde, die Häftlinge<br />

hätten behauptet, diese Gaskammern hätten unter meinem Befehl gestanden,<br />

und der zweite und hauptsächliche Grund ist, daß Pohl mir das Ehrenwort<br />

abgenommen hatte, ich hätte zu schweigen und dürfe niemandem von der<br />

Existenz der Gaskammern berichten. Als ich meine erste Erklärung abgab,<br />

fühlte ich mich noch an mein gegebenes Ehrenwort gebunden. Als ich im<br />

Gefängnis in Celle meine zweite Erklärung abgab, waren diese Personen, an<br />

die ich mich ehrenwörtlich gebunden gefühlt hatte — Adolf Hitler und<br />

Reichsführer Himmler. — nicht mehr am Leben, und da dachte ich, ich sei<br />

nicht mehr daran gebunden.“<br />

Die Abwegigkeit dieser Erklärung, daß Kramer in seinen ersten<br />

Verhören versucht habe, Dinge geheimzuhalten, die seine<br />

Vernehmer ihm unentwegt vorhielten und die schon die Spalten der<br />

alliierten Presse füllten, schreckte ihn und seine Verteidiger nicht ab,<br />

sie bei Gericht vorzubringen. Die Logik der Verteidigung Kramers<br />

war im Grunde mit der Aussage von Morgen identisch. Kramer blieb<br />

bemüht, zu versuchen, eine Geschichte vorzutragen, die ihn von<br />

einer Verwicklung in Massenmorde in Birkenau entlastete. Die<br />

Wahrheit, daß Birkenau kein Vernichtungslager gewesen ist, hatte<br />

keine Chance, vom Gericht akzeptiert zu werden. Die Wahrheit in<br />

dieser Form zu behaupten, wäre für Kramer zwar heroisch, aber auch<br />

selbstmörderisch gewesen. Selbst wenn er persönlich ein Held hätte<br />

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