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Der Jahrhundertbetrug

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Niederschrift macht den Eindruck, als handele es sich um einen<br />

Bericht über die persönlichen Erlebnisse eines ungarisch-jüdischen<br />

Arztes, der im Mai 1944 nach Auschwitz deportiert wurde. Sie<br />

erschien 1951 in französischer Sprache in den März-April-Ausgaben<br />

der Zeitschrift „Les Temps Modernes“ mit einem Vorwort des<br />

Übersetzers T. Kremer. Rassinier hat über seine unermüdlichen<br />

späteren Bemühungen berichtet, mit Nyiszli Kontakt aufzunehmen<br />

und herauszufinden, ob er wirklich existierte; die einzige Person, die<br />

es fraglos zu geben schien, war indessen der Übersetzer Kremer. 64<br />

Eine englische Übersetzung von Richard Seaver, herausgegeben von<br />

Bruno Bettelheim, wurde im Jahre 1960 in New York unter dem<br />

Titel „Auschwitz“ veröffentlicht. Nyiszli war damals offenbar tot,<br />

verschollen, da laut besonderer Angabe das Copyright bei „N.<br />

Margareta Nyiszli“ lag. Wie bei verstorbenen Autoren mit<br />

Doktorgrad üblich, wird in der New Yorker Ausgabe von 1960 die<br />

Titelseite einer Dissertation von „Nicolaus Nyiszli“, Breslau 1930,<br />

wiedergegeben. Von dem Buch erschienen im Jahre 1961 auch<br />

Ausgaben in französischer und deutscher Sprache.<br />

Rassinier zufolge ist es schwierig genug, die in den verschiedenen<br />

Ausgaben angegebenen Zahlen miteinander in Einklang zu bringen,<br />

doch ist es nicht einmal möglich, innere Übereinstimmung in einer<br />

einzigen Ausgabe zu finden. In der Ausgabe von 1960 lesen wir<br />

(Seite 55), daß die 60 Öfen „mehrere tausend“ Leichen pro Tag<br />

einäschern konnten. Weiter unten (Seite 87) wird uns erzählt, daß<br />

der „tägliche Ausstoß zwischen 5.000—6.000 Toten schwankte,<br />

wenn die beiden (Verbrennungsgruben) gleichzeitig benutzt<br />

wurden, eine etwas bessere Leistung als die der Krematorien“; doch<br />

später (Seite 92) erfahren wir, daß die Krematorien II und III allein<br />

mindestens 10.500 Leichen täglich beseitigen konnten. Das ist ein<br />

völliges Durcheinander.<br />

Die Nyiszli zugeschriebenen Aufzeichnungen beinhalten auch,<br />

was ich als Grund für eine Zeugenablehnung ansehe; in ihnen wird<br />

behauptet, die SS habe anfänglich gesunde Häftlinge grundlos<br />

regelmäßig geschlagen (z. B. Seiten 25, 27, 44, 57). Es ist bekannt,<br />

daß es das nicht gab. Abgesehen von möglichen humanitären<br />

Einwänden gegen solche Schläge, waren die Häftlinge eine<br />

Einnahmequelle für die SS. Zahlreich waren die Klagen von Seiten<br />

der SS gegen verschiedene Formen der Mißhandlung, die angeblich<br />

in den IG-Farben-Werken vorkamen. Andererseits verbot die SS aus<br />

Sicherheitsgründen aber auch eine Verbrüderung zwischen dem<br />

Wachpersonal und den Häftlingen. Die SS-Wachen hatten Befehl,<br />

von den Häftlingen „Abstand“ zu halten; sie durften nicht einmal<br />

mit ihnen sprechen, sofern es nicht unumgänglich war. Diese<br />

Regelung war natürlich schwer durchzusetzen und ihre regelmäßige<br />

und recht häufige Verletzung hatte Ermahnungen Pohls an die<br />

Lagerkommandanten zur Folge, mit denen eine angemessene und<br />

systematische Belehrung des Wachpersonals gefordert wurde. 65<br />

Trotz einer gewissen Erwähnung von Brutalitäten der SS-Wachen<br />

durch Autoren anderer Bücher erwähnt Cohen solche Erfahrungen<br />

Auschwitz betreffend nicht und bemerkt sogar, daß die<br />

„Aufnahme-Zeremonie“ bei seinem Transport „ohne<br />

Gewalttätigkeit verlief“. Jedoch berichtete er von einem besonders<br />

konstruierten hölzernen Tisch, der benutzt wurde, um Häftlinge auf<br />

das Hinterteil zu schlagen. Das war eine förmlich geregelte Art der<br />

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