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Der Jahrhundertbetrug

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Manuskriptes; sie wurden auf Drängen des Verlegers (und . . . ?) in<br />

den Text eingefügt, ehe er in die Öffentlichkeit gelangte. 11<br />

Göring hat im Gegensatz zu den anderen Angeklagten während des<br />

ganzen Prozesses angenommen, daß er zum Tode verurteilt werden<br />

würde, und so kommt seine Aussage der Wahrheit, so wie er sie<br />

kannte, wohl am nächsten. Obwohl er niemals ein Programm zur<br />

Judenvernichtung zugegeben hat, so hat er auch nicht begriffen, was<br />

in den deutschen Lagern am Ende des Krieges geschehen war. Nur<br />

vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß er als einzige<br />

Erklärung Himmler verdächtigte, in geheime Massenmorde<br />

verwickelt zu sein. Gleichwohl hat er niemals einen von den<br />

Kriegsgegnern unterstellten Umfang akzeptiert. 12<br />

Bleibt noch anzumerken, daß Göring nicht, wie eine Legende<br />

behauptet und auch Speer bekundet hatte, Morphinist gewesen ist.<br />

<strong>Der</strong> Nürnberger Gefängnispsychiater, Douglas Kelley, hat diese<br />

Geschichte berichtigt. 13<br />

Kaltenbrunners Lage erschien in der Nürnberger Atmosphäre von<br />

1945/1946 von vornherein hoffnungslos gewesen zu sein, und<br />

wahrscheinlich hat sein Verteidiger dies ebenso empfunden.<br />

Dennoch mußte er irgendwie eine Verteidigung vorbringen, die —<br />

soweit sie uns hier interessiert — auf zwei Hauptpunkten beruhte :<br />

1. Kaltenbrunner war Chef des RSHA (Reichssicherheitshauptamt),<br />

dem die Sicherheit oblag. Er war nicht Chef des WVHA<br />

(Wirtschaftsverwaltungshauptamt), das die Konzentrationslager<br />

verwaltete. Dementsprechend erklärte er, so gut wie nichts mit den<br />

Vorgängen innerhalb der Lager zu tun gehabt zu haben, — mit der<br />

einzigen Ausnahme, die seinen Befehl vom März 1945 betraf, den<br />

Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes zu gestatten, sich in<br />

den Lagern einzurichten, um die Übergabemodalitäten zu<br />

erleichtern. (Woher er diese Vollmacht hatte, wissen wir nicht). In<br />

seiner Verteidigung legte er diesem Befehl große Bedeutung bei, und<br />

anstatt gerade und offen von den katastrophalen Zuständen in den<br />

Lagern am Ende des Krieges zu reden, übertrieb er seine<br />

Befehlsaktion im Zusammenhang mit den ICRC, um ihr den<br />

Anschein zu geben, als sei sie gegen die KZs als solche gerichtet, die<br />

er, wie er sagte, selbstverständlich immer beklagt hatte.<br />

2. Kaltenbrunners zweites Verteidigungsargument war, daß sein<br />

Vorgänger Heydrich, und nicht er, es gewesen war, der die Politik<br />

gegenüber den Juden organisiert hatte, was immer diese Pläne und<br />

Maßnahmen gewesen sein mögen. Er übernahm das<br />

Reichssicherheitshauptamt im Jahr 1943 auf Grund einer Weisung<br />

Himmlers, den Nachrichtendienst des SD weiter auszubauen.<br />

Kaltenbrunner entstellte die Verhältnisse insofern, als er<br />

behauptete, daß Himmler niemandem zubilligte, zur Höhe eines<br />

Heydrich aufzusteigen. Ein nachfolgender Chef des RSHA sollte sich<br />

lediglich mit Nachrichtenbeschaffung befassen und keine<br />

Befehlsgewalt über die Polizei und die Sicherheitsfunktionen des<br />

RSHA erhalten, schon gar nicht über die Gestapo, die politische<br />

Gefangene in Konzentrationslager verbrachte, und auch nicht über<br />

Eichmanns Büro, das Judendeportationen überwachte. Demzufolge<br />

gab es nach Kaltenbrunner nichts, wofür er bezüglich der<br />

Judenvernichtung verantwortlich gemacht werden könnte, die, wie<br />

er einräumte, genau so stattgefunden hatte, wie es in der alliierten<br />

Anklage stand (mit Ausnahme des unterstellten Beginns im Jahre<br />

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