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Der Jahrhundertbetrug

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Angeklagte wurden gefoltert, zuweilen so stark, daß sie um ihren<br />

Tod flehten. 29 Auf der anderen Seite scheint es, daß die sog.<br />

„Hauptkriegsverbrecher“ offenbar zu prominent gewesen sind, um<br />

sie Folterungen zu unterwerfen, obwohl Julius Streicher hier eine<br />

Ausnahme gebildet haben mag. Streicher beschwerte sich vor dem<br />

IMT, daß er nach seiner Verhaftung von Negersoldaten geschlagen<br />

worden wäre. Auf Antrag des Anklägers Jackson wurde diese<br />

Aussage aus den Akten gestrichen, weil „das Gericht sonst eine<br />

Untersuchung hätte durchführen müssen“. Streicher hat als<br />

Schriftleiter und Herausgeber der vielfach Ärgernis erregenden<br />

Zeitung „<strong>Der</strong> Stürmer“ nicht nur Juden, Freimaurer und Geistliche<br />

angegriffen, — sondern gelegentlich sogar auch prominente<br />

Nationalsozialisten. „<strong>Der</strong> Stürmer“ wurde von nahezu allen<br />

führenden Nationalsozialisten als zu aggressiv und schädlich<br />

beurteilt, doch, wenn Streicher auch aus jeglichen Dienststellungen<br />

der NSDAP entfernt worden war und er vor allem mit Göring eine<br />

langwierige Auseinandersetzung hatte, so hat Hitler ihn aus<br />

Dankbarkeit dafür gewähren lassen, weil er Nürnberg der NSDAP<br />

erschlossen hatte. „<strong>Der</strong> Stürmer“ wurde zwar im Dritten Reich nicht<br />

verboten, doch wurde Streicher 1940 als Gauleiter von Nürnberg<br />

abgesetzt; er hatte niemals eine Position in der Reichsregierung.<br />

Daher schien seine Anwesenheit in der ersten Reihe der Angeklagten<br />

im IMT abwegig. 30<br />

Wenn es auch niemals eine generelle oder gar massive Enthüllung<br />

über Folterungen gegenüber Angeklagten und Zeugen des IMT-<br />

Prozesses gegeben hat, so sind doch unsere Bedenken in diesem<br />

Zusammenhang nicht von der Hand zu weisen, vor allem wenn man<br />

unter „Folterungen“ nicht nur physische Quälereien bis hin zu<br />

Schwerverletzungen oder Tod versteht, sondern gleichermaßen<br />

Dunkelhaft in Stehzellen, Hunger, Kälte, Erschießungsdrohungen<br />

auch gegenüber Angehörigen oder Untergebenen von einst,<br />

Scheinurteile, Auslieferungsdrohungen hier z. B.. an die Sowjets,<br />

Enteignungen, Erpressungen jedweder Form auch gegenüber den<br />

Familien, Protokoll- und Dokumentenfälschungen, Entzug jeglicher<br />

Entlastungsbeweismittel, massiver Auslieferung gegenüber weltweit<br />

durchgeführten Dauerverunglimpfungen usw. Berücksichtigt man<br />

ferner, daß die Nürnberger Tribunalverfahren in erster Linie als eine<br />

„Umerziehungsmaßnahme mit Langzeitwirkung gegenüber dem<br />

deutschen Volk“ seitens der Siegermächte gedacht war, so kam es<br />

gar nicht einmal darauf an, die Angeklagten selbst zu foltern in<br />

diesem oder jenem Ausmaß, als vielmehr manipulierbare „Zeugen“<br />

zu gewünschten Aussagen zu bewegen, gefälschte Unterlagen der<br />

Öffentlichkeit als „Dokumente“ zu präsentieren, um diese auch<br />

nachwachsenden „Historikern“ „amtlich zur Kenntnis zu geben“<br />

(man denke stets an diesen so formulierten Auftrag des als<br />

„Londoner Protokoll“ bezeichneten Vertrages der UdSSR, USA<br />

und Großbritanniens vom 8.8.1945 — Art. 21!) und auf diese Weise<br />

einen propagandistischen Rahmen zu schaffen, der der<br />

Weltöffentlichkeit „die deutsche Schuld“ in jeglichem Bereich<br />

„glaubhaft“ darbietet. Für diese Aufgabenstellung wäre es gar nicht<br />

zweckdienlich gewesen, die Hauptangeklagten besonderen<br />

Folterungen zu unterwerfen.<br />

Wir neigen sogar der Ansicht zu, daß selbst Adolf Eichmann von<br />

seinen jüdischen Häschern nicht — zumindest nicht im<br />

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