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Der Jahrhundertbetrug

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hineingeschwindelt hatte). Zunächst : Seit der Verhaftung ihres<br />

Mannes und ihrer eigenen Verhaftung im Jahre 1943 hatte sie dort<br />

nicht mehr gelebt. Auch ihr „Familien-Journal“, von dem<br />

behauptet wurde, es sei in Menschenhaut eingebunden worden, und<br />

das als eine der Hauptanklagen gegen sie verwendet wurde, wurde<br />

niemals gefunden und hat offensichtlich nie existiert. So hat Clay ihr<br />

Urteil auf lebenslängliche Haft in eine vierjährige Gefängnisstrafe<br />

umgewandelt — wegen mittelmäßiger Arten von Grausamkeiten.<br />

Was sich nach der Umwandlung des Urteils ereignete, stattet eine<br />

der vielen Episoden aus, die zusammen mit den Enthüllungen der<br />

Jahre 1948—1949 über das zutage traten, was sich bei den „Dachau-<br />

Prozessen“ zugetragen hat. Es enthüllte mit aller Deutlichkeit die<br />

Gesetzes- und Rechtlosigkeit, die bei den „Kriegsverbrecher-<br />

Prozessen“ vorherrschten. Rabbi Wise und andere einflußreiche<br />

Personen protestierten gegen die Umwandlung des Urteils so<br />

intensiv, daß der Senat eine Untersuchung dieses Sachverhaltes<br />

durchführte, die mit dem Ergebnis abschloß :<br />

„Die militärischen Behörden sagen, daß sie nicht in der Lage waren, einen<br />

Beweis zu erbringen von irgendeinem anderen Verbrechen der Ilse Koch, auf<br />

Grund dessen sie verurteilt werden könnte ohne daß die Grundsätze verletzt<br />

würden, denenzufolge niemand zweimal vor Gericht gestellt werden dürfe<br />

für ein und dieselbe Straftat. Jedoch . . . da der von unserem besonderen<br />

Militärregierungsgericht durchgeführte Prozeß auf Vorwürfen begründet war,<br />

daß die verschiedenen Angeklagten ‚nicht-deutsche Staatsangehörige‘<br />

mißhandelt hätten, so mögen doch die deutschen Gerichte versuchen, unter<br />

Zugrundelegung ihrer Gesetze Ilse Koch zur Rechenschaft zu ziehen für<br />

Verbrechen gegen deutsche Staatsangehörige . . . Sollten deutsche Leute Ilse<br />

Koch mit solchen Vorhaltungen vor Gericht bringen, so ist das Unterkomitee<br />

überzeugt, daß es dann die Pflicht unserer Militärbehörden ist, den deutschen<br />

Behörden eine uneingeschränkte Zusammenarbeit zu gewährleisten.“<br />

Diese Unterscheidung zwischen Verbrechen gegen Deutsche und<br />

Verbrechen gegen Nicht-Deutsche war doch lediglich Sophisterei,<br />

die man nach außen hin vorgeführt hat. Die US-„Kriegsverbrechergerichte“<br />

haben stets die Gerichtsbarkeit bei Fällen von behaupteten<br />

Verbrechen gegen deutsche Juden für sich beansprucht, und nicht<br />

nur hierfür. Aber die Differenzierung war grundsätzlich abwegig,<br />

denn Clays Umwandlung des Urteils war auf die Schlußfolgerung<br />

begründet, daß sie nicht schuldig war in bezug auf die gegen sie<br />

erhobenen Vorwürfe, die mit Lampenschirmen, Tötungen und<br />

ähnlichem zu tun hatten, und zwar unabhängig von der Nationalität<br />

der Opfer. Clay hat seine Haltung durch die lange Zeit der<br />

öffentlichen Dispute hindurch, die auf das Bemühen ausgerichtet<br />

waren, Frau Koch ein zweites Mal mit den gleichen Vorwürfen<br />

vor Gericht zu ziehen, nicht geändert. <strong>Der</strong> „New York Times“<br />

zufolge hat diese von der Presse und anderen Gruppen getragene<br />

Kontroverse „die Vereinigten Staaten und Europa erschüttert“. Clay<br />

blieb fest bei seiner Entscheidung im Fall Ilse Koch und erklärte :<br />

„Die Prüfung des Berichts, die wiederum auf Berichten aufgebaut ist, die ich<br />

von den Richtern erhalten habe, wies nach, daß die schwerwiegendsten<br />

Vorwürfe auf Hörensagen gestützt waren, nicht jedoch auf wirkliche Beweise.<br />

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