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Der Jahrhundertbetrug

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ergeben. Die Militärtribunale der Siegermächte unterlagen sämtlich<br />

einem durchgreifenden Zwang :<br />

„Die Entscheidung des Internationalen Militärgerichtshofes über die Feststellung<br />

. . . , ob Invasionen, Aggressionsakte, Angriffskriege, Verbrechen,<br />

Brutalitäten oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit geplant oder begangen<br />

worden seien, sollen für alle Tribunale dieser Art verbindlich sein und<br />

nicht mehr in Frage gestellt werden, ausgenommen insofern es die Teilnahme<br />

daran oder die Kenntnis davon in bezug auf irgendeine bestimmte Person<br />

berührt ist. Die Verlautbarungen des Internationalen Gerichtshofes in den<br />

Urteilen . . . gelten als Beweis für behauptete Tatsachen, sofern nicht<br />

grundlegendes Material vorliegt, das das Gegenteil beweist“.<br />

Zwei unterschiedliche Verwaltungsorganisationen traten bei den<br />

NMT in Erscheinung. Eine bezog sich auf die Zusammenfassung der<br />

„Militärtribunale“ und der Richter, die verwaltungsmäßig von einem<br />

Sekretariat mit einem Generalsekretär als Vorsitzendem eingesetzt<br />

wurden. Das Department der Army in den USA suchte die Richter<br />

aus. Es gab drei oder mehr Richter für jeden einzelnen Prozeß.<br />

Die zweite Organisation war das „Büro“ — „Chef des Rates für<br />

Kriegsverbrechen“ (Telford Taylor) —, das am 24. Oktober 1946 ins<br />

Leben gerufen wurde, sogleich nachdem Ribbentrop u. a. gemordet<br />

waren. Am darauffolgenden Tage reichte sie die erste Anklageschrift<br />

ein. Wenn es auch unbedeutende Unterschiede bei ihren Titeln gab,<br />

so war doch Taylor, bislang Beisitzer des Untersuchungsausschusses<br />

beim IMT, der Nachfolger von Jackson in den Prozessen, die im<br />

Gerichtsgebäude von Nürnberg weiterhin in Szene gesetzt<br />

wurden. 27<br />

In diesem Buche werden wir noch öfter auf die NMT-Gerichtsverfahren<br />

zurückkommen. Immerhin kann der Leser viel von dem<br />

Geist dieser Verfahren erhaschen und besonders von den Bemerkungen,<br />

die einige amerikanische Richter gemacht haben, die von<br />

der US-Army ausgesucht waren, um in Nürnberg ihren Dienst zu<br />

versehen. Verständlicherweise waren diese Leute gewöhnlich sehr<br />

zurückhaltend mit öffentlichen Aussprüchen über das, was sie<br />

beobachtet hatten. Zum Beispiel die Bemerkung eines Richters im<br />

IG-Farben-Prozeß, daß „es unter den Anklägern zu viele Juden<br />

gegeben habe“. Das war ein privat ausgedrückter Wink, gerichtet an<br />

die Anklagebehörde, aber ganz gewiß nicht für die Öffentlichkeit<br />

bestimmt. <strong>Der</strong> Vorsitzende Richter im „Fall 7“ (Verfahren gegen<br />

deutsche Generale wegen angeblich massenhafter Ermordung von<br />

Geiseln), Charles F. Wennerstrum, sprach dennoch öffentlich und<br />

energisch unmittelbar nach der Urteilsverkündung aus : 28<br />

„Wenn ich vor 7 Monaten das gewußt hätte, was ich heute weiß, ich wäre<br />

niemals hierhergekommen.<br />

Es liegt auf der Hand, daß der Sieger eines Krieges nicht der geeignete<br />

Richter über die Schuld von Kriegsverbrechen ist. So viel Mühe man sich auch<br />

geben mag, es ist einfach unmöglich, der angeklagten Partei, den Verteidigern<br />

oder ihrem Volke klarzumachen, daß der Gerichtshof sich bemühe, die<br />

gesamte Menschheit zu vertreten und nicht etwa das Land, das seine Mitglieder<br />

berufen hat.<br />

Was ich über den nationalistischen Charakter des Gerichtshofes gesagt habe,<br />

bezieht sich auf die Anklage. Die angekündigten Hohen Ideale als Begründung<br />

27

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