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Der Jahrhundertbetrug

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2. Es ist verboten, Juden zur allgemeinen oder persönlichen Bedienung, zur<br />

Erledigung von Aufträgen, zur Vermittlung von Geschäften oder zur<br />

Beschaffung von Waren zu verwenden.<br />

3. <strong>Der</strong> private Verkehr mit Juden, Jüdinnen und ihnen gleichgestellten<br />

Personen sowie jeder Umgang mit ihnen, der über das dienstlich bedingte Maß<br />

hinausgeht, ist untersagt.“<br />

Die hier erwähnten „ihnen gleichgestellten Personen“ waren<br />

wahrscheinlich Zigeuner. Wir nehmen an, daß die Verteidigung<br />

Steengrachts die Dokumente, die man in Nürnberg als noch<br />

vorhanden zuließ, gründlich geprüft hat. Hildebrandts Weisung an<br />

das RSHA wiederholte lediglich eine Weisung Kaltenbrunners vom<br />

13.8.1943 an alle deutschen Dienststellen in den besetzten<br />

Ostgebieten (NO-1247). <strong>Der</strong> Fehler Steengrachts, NO-1247<br />

nicht heranzuziehen, lag wahrscheinlich an der fast wörtlichen<br />

Übereinstimmung mit Dok. NO-1624. 21<br />

Solche Dokumente sind nur ein armseliges Überbleibsel der mit<br />

Sicherheit in Fülle vorhanden gewesenen Akten zur jüdischen<br />

Ansiedlung im Osten. Das erste dieser Dokumente „durfte“<br />

wahrscheinlich noch greifbar sein, weil es von „fantastischen, in der<br />

Slowakei umlaufenden Gerüchten“ sprach. Die anderen beiden sind<br />

wahrscheinlich nur so durchgerutscht, weil ihre Bedeutung<br />

unerheblich schien.<br />

In Boehms Buch „We survived“ („Wir überlebten“) findet sich der<br />

Beitrag von Jeanette Wolff, einer deutschen Jüdin, die auch<br />

Führungsmitglied der SPD war, über ihre Erlebnisse, nachdem sie<br />

nach Riga (Lettland) deportiert worden war. Ihr Bericht über<br />

grundloses Verprügeln durch die SS, Sex-Orgien und Betrunkenheit<br />

ist unglaubwürdig. Ihr Artikel ist jedoch deshalb bemerkenswert,<br />

weil aus ihm ein großes System von jüdischen Ansiedlungen, Ghettos<br />

und Lagern in der Umgebung von Riga zu entnehmen ist. Diese<br />

Ansiedlungen beherbergten nicht nur lettische Juden, sondern auch<br />

zahlreiche aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. An<br />

die aus Theresienstadt nach Riga deportierten Juden sei in diesem<br />

Zusammenhang noch einmal erinnert (siehe S. 142).<br />

In allgemeinen Umrissen ist erkennbar, was den polnischen,<br />

lettischen und litauischen Juden geschah, wenn man jene<br />

„Massenvernichtungsliteratur“ heranzieht, die von „Überlebenden“<br />

beigesteuert worden ist. In den größeren Orten und Großstädten<br />

waren die Juden innerhalb Polens in Ghettos untergebracht, die<br />

während des ganzen Krieges existent waren. In Polen gab es<br />

besonders große Ghettos in Lodz (Litzmannstadt), Warschau,<br />

Bialystok, Lemberg und Grodno; in Litauen in Wilna und Kowno; in<br />

Lettland in Riga. Obwohl die Literatur „Überlebender“ endloses<br />

Fantasieren über Vernichtungen bietet (häufig von der Art, die nicht<br />

mit der Legende übereinstimmt, z. B. Gaskammern in Krakau im<br />

Dezember 1939 usw.), so enthält sie auch genug, um in etwa zu<br />

erfassen, wie es denn nun wirklich zugegangen war.<br />

In jedem Ghetto gab es einen Judenrat, der als interne Verwaltung<br />

fungierte. Die Ghetto-Polizei bestand aus Juden und war dem<br />

Judenrat unterstellt. <strong>Der</strong> Judenrat wirkte üblicherweise in Zusammenarbeit<br />

mit den Deutschen, zumal es den Umständen<br />

entsprechend keinen anderen Weg gab. Häufig stellten die Deutschen<br />

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