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Der Jahrhundertbetrug

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wären eingesetzt gewesen, um Frauen und Kinder zu töten, — das<br />

Dokument 501-PS wäre authentisch (Beckers Schreiben) und<br />

die Wehrmacht wäre ebenfalls in diese Dinge verwickelt. Damit<br />

bildete diese Belastung in Sachen Einsatzgruppen einen Teil des<br />

IMT-Urteiles, worin sogar festgestellt wurde, daß Ohlendorf mit<br />

der Gruppe D Juden getötet habe. 57 Diese Feststellungen in dem<br />

IMT-Urteil — gewertet als „Beweis für festgestellte Tatsachen“ —<br />

wurden später im Verfahren gegen ihn im Fall 9 für ihn verhängnisvoll,<br />

da die Amerikaner die Bindung an die IMT-Grundsatzurteile<br />

für die Nachfolgeprozesse verfügt hatten.<br />

Gleichwohl war Ohlendorfs NMT-Zeugenaussage widersprüchlich.<br />

Er war an seine IMT-Aussage gekettet, die ihm die Anklage<br />

mit Bedacht vorhielt, doch versuchte er sich irgendwie herauszuwinden,<br />

und das Ergebnis war eine völlig zusammenhanglose<br />

Geschichte. 58 Er zog seine frühere Aussage zurück, wonach es<br />

spezifische Vernichtungsbefehle gegeben habe, aber im Kreuzverhör<br />

erklärte er, er habe zwar Juden und Zigeuner getötet, doch<br />

als Folge von Partisanenbekämpfungsmaßnahmen; es habe kein<br />

Programm gegeben, Juden und Zigeuner aus rassischen oder religiösen<br />

Gründen zu töten. Die Gesamtzahl aller von Gruppe D<br />

exekutierten Personen hätte während seines Jahres in Rußland rd.<br />

40.000 und nicht 90.000 betragen, wie er vor dem IMT ausgesagt<br />

hatte. Keine der Zahlen gibt irgendeinen Sinn, wenn Exekutionen<br />

nur im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Partisanen ausgeführt<br />

wurden, sie sind aber erst recht ohne Sinn, wenn man<br />

gleichzeitig alle Juden und Zigeuner — Frauen und Kinder eingeschlossen<br />

— erschießen soll.<br />

Ohlendorfs Aussage vor dem NMT ist demzufolge widersprüchlich,<br />

weil sie von den aussichtslosen Umständen, in denen er sich<br />

1945/1946 befunden hat, nicht zu trennen war. <strong>Der</strong> einzige Teil<br />

der Ohlendorf’schen Aussage, die vielleicht von Wert ist, ist sein<br />

Einwand, daß die Berichte der Einsatzgruppen „redigiert“ seien.<br />

Ohlendorfs Aussage steht auch im Widerspruch zu der des eh.<br />

SS-Obersturmbannführers Haensch, der ein Sonderkommando der<br />

Gruppe C sieben Wochen lang geführt hatte. Die Tatsache, daß<br />

Haensch nicht schon früher als Zeuge aufgetreten war, als andere<br />

vor Gericht standen, und die Tatsache, daß sein Rang niedriger<br />

war, hob die Zwangsumstände einer Haft in seinem Fall etwas auf,<br />

und gab ihm eine Freiheit, die Ohlendorf versagt geblieben war.<br />

Haensch sagte aus :<br />

„daß ihm beim Befehlsempfang nicht ein einziger Mensch jemals etwas von<br />

Juden als solchen im Zusammenhang mit Erschießungen durch<br />

Einsatzgruppen gesagt hätte und daß sein Sonderkommando tatsächlich nicht<br />

die Aufgabe gehabt hätte, Juden als solche zu erschießen.“<br />

Haensch schätzte, daß sein Sonderkommando etwa 60 Menschen<br />

während seines Einsatzes erschossen habe. Alle diese Angaben<br />

standen im absoluten Gegensatz zu den angeblichen Berichten der<br />

Einsatzgruppen, worauf das Tribunal in seinem Urteil ausführlich<br />

einging und abschließend zum Fall Haensch feststellte : 59<br />

„Man kann die Erklärung des Angeklagten nur als fantastisch abtun, wonach<br />

sein Vorgänger, der eingestandenermaßen Tausende von Juden auf<br />

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