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Der Jahrhundertbetrug

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Koksofengas ausgerüstet. 78 Die Verfahren zur Erzeugung solcher<br />

Gase und die Verfahren ihrer Vermischung mit Luft werden in<br />

Deutschland „Vergasung“ genannt. Die kohlebefeuerten Krematoriumsöfen,<br />

die W. H. Lawrence im Lager Lublin nach dessen<br />

Eroberung durch die Russen sah, enthielten eine Ausrüstung,<br />

einschließlich Ventilatoren, die der im obigen Zitat dargelegten sehr<br />

ähnlich war. Lawrence nannte gelegentlich „Gaskammer“, was<br />

augenscheinlich ein Dampfbad war. 79<br />

Auf jeden Fall ist es offensichtlich, daß die Krematorien in<br />

Auschwitz eine Einrichtung zur „Vergasung“, d. h. zur Zuführung<br />

eines Brennstoff-Luftgemisches in die Öfen, erforderten und daß die<br />

Übersetzung des Dokumentes NO-4473 zu berichtigen sein wird,<br />

vielleicht in „Generator-Gas-Keller“. Ich habe diese Erklärung des<br />

Wortes „Vergasungskeller“ durch technisch maßgebende deutsche<br />

Quellen bestätigt gefunden. Die Gründe für die Installation einer<br />

solchen Ausrüstung in besonderen Spezialräumen oder sogar<br />

-gebäuden sind höchstwahrscheinlich der beachtliche Lärm, der<br />

durch die Ventilatoren und — in kohlebefeuerten Öfen — durch die<br />

Hitze der brennenden Kohle verursacht worden sein muß.<br />

Für das Dokument NO-4473 gilt notwendigerweise die<br />

Hauptbedeutung des Wortes „Vergasung“, ist es doch in einem<br />

technischen Zusammenhang verfaßt. Es handelt sich um einen Brief<br />

des Leiters der Bauabteilung Auschwitz an den Chef des SS-<br />

Ingenieurwesens und verweist auf einen Vorgang — die Vergasung —,<br />

der bei allen Krematorien gang und gäbe ist. Die Ausdrucksweise des<br />

Briefes läßt darauf schließen, daß es seltsam wäre, Leichen im<br />

Vergasungskeller vorzufinden, da sie normalerweise in jenem Raum<br />

gelagert werden, der zutreffend mit „cellar used as a mortuary“<br />

(Leichenkeller) übersetzt ist.<br />

Das Dokument NO-4473 führt tatsächlich — wie so viele<br />

Anklagedokumente — zu einer Zurückweisung der Behauptungen<br />

der Anklage, wenn es richtig verstanden wird. Wir sehen, daß es im<br />

Krematorium II wenigstens zwei Keller gab, einen Leichenkeller und<br />

einen Vergasungskeller, und daß keiner von beiden eine „Gaskammer“<br />

war.<br />

Nun ist das Dokument NO-4473 in den NMT-Akten bei einer<br />

Auswahl von Beweisdokumenten der Anklagebehörde zu finden, die<br />

sich auf Fall 4 (Verfahren gegen die Konzentrationslagerverwaltung)<br />

beziehen. Es ist anzunehmen, daß die Anklagebehörde ihre Auswahl<br />

sorgfältig getroffen hat. Dennoch ist es — so begrenzt es in seiner<br />

Aussage auch ist — Dokumentarbeweis dafür, daß in den<br />

Krematorien von Birkenau „Gaskammern“ existierten. Die drei<br />

„gasdichten Türme“, die laut Dokument NO-4465 80 bei den DAW<br />

in Auftrag gegeben worden sind, gehören offensichtlich nicht zur<br />

Sache.<br />

Hilberg geht anders, sogar noch fragwürdiger an die Untersuchung<br />

heran. Er behandelt unerklärlicherweise das mit dem Dokument<br />

NO-4473 aufgeworfene Problem überhaupt nicht; darüber hinaus<br />

zitiert er aus dem Dokument, ohne den Satzteil anzuführen, in dem<br />

das Wort Vergasungskeller enthalten ist. Er erklärt einfach, daß die<br />

Leichenkeller in den Krematorien II und III und die Badeanstalten in<br />

den Krematoriumsgebäuden IV und V in Wirklichkeit Gaskammern<br />

gewesen seien. Keinerlei Beweis wird hierfür angeboten; die von<br />

Hilberg zu diesem Punkt zitierten Dokumente sprechen nicht von<br />

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