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Der Jahrhundertbetrug

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IV Auschwitz<br />

Wir betrachten jetzt die besondere Auschwitz-„Vernichtungslegende“,<br />

die man uns bietet.<br />

Die Gerichtsverfahren, die die Zeugnisse erbrachten, auf denen die<br />

Ausrottungsbehauptungen fußen, fanden in einem erschöpften,<br />

hungernden Deutschland statt, dessen Bevölkerung nichts anderes<br />

tun konnte, als sich den Anordnungen der Besatzungsmächte zu<br />

fügen. Dies war die politische Wirklichkeit. Wie ausgeführt wurde,<br />

war es die „Zionistische Internationale“, die die spezifischen<br />

Aussagen, welche über die Vernichtungen aufgestellt wurden,<br />

vorbereitete. Hochgestellte und erfahrene Beamte Washingtons<br />

schenkten ihnen keinen Glauben. Die führende Persönlichkeit bei<br />

der Gestaltung der Rechtsgrundlagen für die Kriegsverbrecherprozesse<br />

war niemand anders als der amerikanische Anklagevertreter<br />

im IMT-Prozeß. In diesem Prozeß hatten sich die Richter<br />

voreilig auf die augenscheinliche Schuld der Angeklagten festgelegt.<br />

Ihre „Erkenntnisse“ waren für die nachfolgenden Gerichtsverfahren<br />

formalrechtlich bindend. Die wichtigsten Nachfolgeprozesse waren<br />

die, die der Erzzionist Marcus organisierte, der spätere Held von<br />

Israel und damalige Leiter der U.S. War Crimes Branch, einer<br />

Behörde, die im Zusammenhang mit bestimmten gerichtlichen<br />

Untersuchungen in Folterungen von Zeugen verwickelt war. Die<br />

„Ehre“ der Staaten, die die Gerichtsverfahren durchführten, wurde<br />

der These von der „außergewöhnlichen Nazi-Brutalität“ geopfert. Es<br />

ist schwer einzusehen, wie man unter solchen Bedingungen etwas<br />

anderes als einen Schauprozeß erwarten konnte. Diese und die<br />

folgenden Kapitel zeigen, daß die sich auf Auschwitz beziehenden<br />

Beschuldigungen das sind, was man erwarten sollte.<br />

Zunächst muß die Frage gestellt werden, was das wesentliche<br />

Kennzeichen, die „Handelsmarke“ eines Betruges von diesen<br />

Ausmaßen ist. Kein vernünftiger Verfasser einer solchen Geschichte<br />

würde eine Darstellung anbieten, die in allen oder den meisten<br />

Einzelheiten unwahr ist. 99% wirklicher Fakten können in einer<br />

Geschichte enthalten sein, deren Hauptaussage in keinerlei<br />

Wahrheitszusammenhang hiervon steht. Diese Erkenntnis führt den<br />

Urheber des Betruges auf den sichersten Weg an sein Vorhaben<br />

heran : den Sinn der gültigen Tatsachen zu entstellen.<br />

Dies ist die Grundstruktur der Auschwitz-Vernichtungslegende.<br />

Es wird hier nachgewiesen, daß jede in dieser Legende enthaltene<br />

wirkliche Tatsache jeweils eine routinemäßige Bedeutung hatte<br />

(nicht haben könnte, sondern hatte), die nichts mit der Vernichtung<br />

von Menschen zu tun hat. So müssen jene, die von Vernichtung<br />

reden, ihre Zuflucht zu einer These nehmen, die eine abartige<br />

Interpretation von Tatsachen zuläßt.<br />

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