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Der Jahrhundertbetrug

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abgegangen, und Foust antwortete, daß „Taylor eigentlich vor der<br />

Veröffentlichung keine Kenntnis davon hätte haben können“.<br />

Daraufhin fertigte Taylor eine „Antwort“ auf Wennerstrums Stellungnahme<br />

an, die dann auch tatsächlich veröffentlicht wurde, bevor<br />

die „Tribune“ den Angriff Wennerstrums abgedruckt hatte. Taylor<br />

beschuldigte unter anderem den Richter, Erklärungen abzugeben,<br />

„die für die Interessen und die Politik der USA staatsgefährdend<br />

seien“. Als Wennerstrum kurz nach Veröffentlichung der Taylor-<br />

„Antwort“ und des Tribune-Berichtes in die USA zurückgekehrt<br />

war, blieb er bei seinen Behauptungen und kritisierte Taylor erneut.<br />

Dieser Zwischenfall war einer der bemerkenswerten Fälle von<br />

Regierungsspionage des Jahres 1948. Daraufhin erließ die Army<br />

einen Befehl zur Verhütung derartiger Schnüffelei, und viele hielten<br />

es durchaus für möglich, daß Taylor von einem Kriegsgericht zur<br />

Rechenschaft gezogen würde. Als Taylor von Reportern gefragt<br />

wurde, ob sein Verhalten nach seiner Ansicht legal gewesen sei,<br />

entwickelte sich folgender Wortwechsel :<br />

„Ich weiß nicht, ob es legal war oder nicht“ antwortete er. „Waren Sie nicht<br />

zwei Jahre Allgemeiner Berater der Bundesnachrichtenkommission, bevor Sie<br />

zur Army überstellt wurden?“ „Ja, aber was hat das damit zu tun?“<br />

Taylor weigerte sich beharrlich, eine Ansicht über die Rechtmäßigkeit<br />

seines Handelns zu äußern, aber<br />

„abgesehen von dem angesprochenen Bericht war er mit sich selbst als einem<br />

Frontoffizier zufrieden . . . was er nie gewesen war . . . der soeben einen<br />

Vorteil gegenüber dem Feinde durch eine List außerhalb der Kriegsgesetze,<br />

wie sie die Genfer Konvention von 1907 festgelegt hat, davongetragen hat.“<br />

Das Zitat stammt aus Hal Fousts Darstellung über eine Pressekonferenz<br />

Taylors. Foust erklärte, daß dies das zweite Beispiel einer<br />

Einmischung der Army in Berichte an seine Zeitung sei. Beim ersten<br />

Mal sei er von Heeresagenten festgenommen und verhört worden,<br />

nachdem er einen Bericht abgeschickt hatte.<br />

Bei unserer Untersuchung der Nürnberger Gerichtsverfahren sind<br />

wir natürlich interessiert zu erfahren, wer die NMT-Vorgänge<br />

überwacht hat. Pro forma überwachte Taylor fast alles und jedes,<br />

ausgenommen die Berufung der Richter, da die formellen Verantwortlichkeiten<br />

des Chefs des „Rates“ nicht nur auf die Strafverfolgung<br />

einzelner konkreter „Fälle“ beschränkt war. Sein Amt<br />

hatte außerdem den Auftrag zu bestimmen, wer angeklagt werden<br />

sollte und wer nicht, (es gab kein gesondertes Vorgehen, um<br />

Anklagen zu formulieren wie etwa bei Geschworenengerichten),<br />

wessen ein Angeklagter zu beschuldigen und warum ein anderer<br />

freizustellen ist. Das Büro übernahm auch die Arbeiten des Nürnberger<br />

Personals, und daher kann man wohl vermuten, daß das Büro<br />

zumindest rein formell den (erweiterten) Nürnberger Stab selbst<br />

übernommen hatte. Somit war das Amt verantwortlich für : Vernehmungen,<br />

Arbeitseinsatz, Dokumentenprüfung, Gerichtsprotokolle,<br />

Übersetzung und Auslegung. 29<br />

Wir haben die Gründe angeführt, warum zu unterstellen ist, daß<br />

dieses Nürnberger Personal von der „War Crimes Branch“ streng<br />

29

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